Bundesregierung beschließt Stärkung von Kinder- und Jugendhilfe

Berlin – Die Bundesregierung will den Schutz von unterstützungsbedürftigen Kindern und Jugendlichen verbessern. Das Kabinett beschloss heute ein Gesetz zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe, das den Betroffenen mehr Rechte zur Beteiligung gewähren sowie die Position von Pflege- und Heimkindern stärken soll.
Das Gesetz solle den Schutz für Kinder verbessern, die in Pflegefamilien, Heimen oder Einrichtungen der Erziehungshilfe untergebracht seien, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Unter anderem auch durch eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendärzten, aber auch durch eine stärkere Heimaufsicht.
Kinder und Jugendliche sollen durch das neue Gesetz zudem mehr Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten bekommen als bisher. Es gehe zum Beispiel darum, dass Kinder sich ohne die Erlaubnis ihrer Eltern vom Jugendamt beraten lassen könnten, sagte Giffey. Davon sollen etwa Kinder profitieren, die in einem Haushalt mit einem psychisch oder suchtkranken Elternteil leben. Eltern, die Schwierigkeiten mit dem Jugendamt haben, sollen sich künftig an eine neue neutrale Ombudsstelle richten können.
Giffey bezeichnete das Gesetz als „eines der Flaggschiffprojekte in dieser Legislatur“. Im vergangenen Jahr seien mehr als 9.000 Beiträge von Experten eingegangen, um das Gesetz mitzugestalten.
Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, betonte, Kinder aus suchtbelasteten Familien sollen in Zukunft früher und zielgenauer Unterstützung erhalten. Mit dem Gesetz würden unter anderem Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Arbeitsgruppe „Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern“ umgesetzt.
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