Politik

Bundesregierung setzt auf sektorenüber­greifende Versorgung in der Psychiatrie

  • Dienstag, 5. November 2024

Berlin – Die Bundesregierung zielt auf eine Verstetigung der Modellvorhaben für eine patientenzentrierte sekto­renübergreifende Versorgung an psychiatrischen Kliniken.

„Angesichts der positiven (Zwischen-)Ergebnisse verschiedener Evaluationsvorhaben ist eine Verstetigung der Modellvorhaben nach Paragraf 64b Sozialgesetzbuch (SGB) V sinnvoll, um die psychiatrische, psychosomatische und kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung zu verbessern“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/13541) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU.

Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, wann die „in anderen Ländern längst etablierten und auch in Deutschland über viele Jahre erprobten und evaluierten Modellprojekte“ zur Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen in die Regelversorgung überführt werden.

Auch die Bundesregierung weist darauf hin, dass Modellvorhaben nach Paragraf 64b Sozialgeetzbuch (SGB) V „zu einer Reduktion der vollstationären Betten sowie von voll- und teilstationären Behandlungstagen beitragen können“.

Bei den Modellvorhaben nach Paragraf 64b SGB V wird die Behandlung am psychiatrischen Krankenhaus sekto­renübergreifend ausgerichtet; sie erfolgt also über die Grenzen des ambulanten, tagesklinischen oder stationä­ren Sektors hinweg.

Dazu gehören explizit auch Behandlungsangebote im häuslichen Umfeld der Patientinnen und Patienten, wie die „Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung“ oder die „Zuhause Behandlung“. Die Kliniken erhalten dafür ein Gesamtbudget. Ziel ist es, die Patienten nach Möglichkeit so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld zu belassen.

Die Regelung geht auf das Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz) aus dem Jahr 2012 zurück.

Gestern hatte bereits Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei einer Tagung der Aktion Psychisch Kranke in Berlin für Begeisterung bei den Anwesenden gesorgt, als er ankündigte die Modellvorhaben nach Paragraf 64b entfristen zu wollen.

PB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung