Bundesregierung weist EU-Kritik an Grenzkontrollen zurück

Brüssel – Die Bundesregierung hat Kritik der EU-Kommission an den Grenzkontrollen zu Tschechien und Tirol erneut zurückgewiesen. Deutschland habe in der Coronapandemie Schutzmaßnahmen angesichts „einer akuten Gefährdungslage“ eingeführt, schrieb der deutsche EU-Botschafter Michael Clauß an die EU-Kommission.
Grenzkontrollen seien nötig, wenn „Nachbarregionen mit extrem hohen Inzidenzzahlen weniger starke Schutzmaßnahmen ergriffen“. Clauß verwies zudem auf die Ausbreitung von Virusvarianten in den Nachbarregionen.
Die EU-Kommission hatte vorgestern vergangener Woche in einem Brief an Clauß die Kontrollen und Einreiseverbote zu Tschechien und Österreich kritisiert. Aus ihrer Sicht kann der Schutz der deutschen Bevölkerung durch „weniger einschränkende Maßnahmen“ erreicht werden. Die Kommission forderte Deutschland zu einer Antwort binnen zehn Arbeitstagen auf.
Nach durch die Mitgliedstaaten verabschiedeten Empfehlungen seien Beschränkungen „im Einklang mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung“ sowie „unter Berücksichtigung der spezifischen Situation von Grenzregionen“ möglich, antwortete nun Clauß in einem Schreiben vom Montag. Die Empfehlungen bildeten „einen guten Mindeststandard, von dem jedoch im Einzelfall zum Schutz der Gesundheit abgewichen werden können muss“.
Der deutsche EU-Botschafter verwies darauf, dass sich die Bundesregierung bereits bei in den Verhandlungen über die EU-Empfehlungen für „deutlich schärfere Maßnahmen ausgesprochen“ habe. Clauß wies auch den Vorwurf Brüssels zurück, dass Deutschland beim Grenzübertritt zu wenige Ausnahmen zugelassen habe. Dieser sei für bestimmte Gruppen von Grenzpendlern möglich, hieß es.
Auch grenzüberschreitender Familienbesuch bleibe unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ziel Deutschlands sei es zudem, den grenzüberschreitenden Güterverkehr aufrecht zu erhalten, hieß es weiter. Erhebliche Störungen des Warenverkehrs gebe es auch durch Absprachen mit den Nachbarländern inzwischen nicht mehr.
Die EU-Kommission muss nun bewerten, ob sie das deutsche Antwortschreiben für ausreichend hält. Theoretisch hätte sie die Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, wenn die Maßnahmen aus ihrer Sicht diskriminierend und nicht verhältnismäßig sind. Grenzkontrollen sind aber grundsätzlich eine nationale Angelegenheit. Tatsächlich hat die Kommission noch nie in solch einem Fall ein Vertragsverletzungsverfahren gestartet.
Ein Kommissionssprecher hatte vergangene Woche betont, Ziel sei es, schnell Lösungen mit den betroffenen Mitgliedstaaten zu finden anstatt „auf rechtliche Schritte zurückzugreifen“. Ähnliche Briefe wie an Deutschland gingen auch an Belgien, Dänemark, Finnland, Schweden und Ungarn wegen deren Reisebestimmungen in der Coronakrise.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: