Politik

Bundesregierung will Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen

  • Mittwoch, 6. August 2025
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) besuchte das Seniorenzentrum St. Elisabeth-Stift in Berlin und stellte zwei Gesetzentwürfe für die Pflege vor. /picture alliance, Britta Pedersen
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) besuchte das Seniorenzentrum St. Elisabeth-Stift in Berlin und stellte zwei Gesetzentwürfe für die Pflege vor. /picture alliance, Britta Pedersen

Berlin – Mit zwei Gesetzesinitiativen will die Bundesregierung den Pflegeberuf attraktiver machen. Das Bundeskabinett beschloss heute den Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sowie den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung.

Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz soll ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen werden. Die neue Ausbildung soll die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ersetzen, wie Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erläuterte.

Unter anderem könnten Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz dann künftig leichter in ein anderes Bundesland wechseln. Zudem soll eine Regelung mit Blick auf eine abgebrochene Fachkraftqualifikation ermöglichen, entsprechende Ausbildungsinhalte beim Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz zu berücksichtigen – dies soll auch Abbrechern eine gute Perspektive bieten.

„Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlage für eine bundeseinheitliche generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz. Zudem sorgen wir bereits in der Ausbildung für eine angemessene Vergütung“, so Warken. Zur möglichen Höhe der „angemessenen Ausbildungsvergütung“ konnte die Ministerin auf Nachfrage noch keine Auskunft geben.

Vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) wurde mitgeteilt, die Länder seien eng in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden worden. Für den für Anfang 2027 geplanten Ausbildungsstart müsse das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen.

Mit dem ebenfalls heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung sollen die Arbeitsbedingungen in der Pflege weiter verbessert werden. Man wolle Pflegekräfte halten, indem ihre Kompetenzen besser genutzt würden, sagte Warken. Die Pläne zum Bürokratieabbau sollen einen zusätzlichen Beitrag leisten.

Pflegefachpersonen sollen laut Gesetzentwurf für bestimmte Leistungen die Befugnis zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung erhalten. Sie können dann in einem bestimmten Rahmen eigenverantwortlich und weisungsfrei Leistungen erbringen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Der Umfang dieser Leistungen soll in Verträgen durch die Selbstverwaltung unter Beteiligung der Pflegeberufsverbände noch konkretisiert werden.

Für Entbürokratisierung soll unter anderen eine Begrenzung der Pflegedokumentation sorgen. Außerdem sollen Anträge und Formulare für Pflegeleistungen vereinfacht werden. Dazu soll beim GKV-Spitzenverband ein Kooperationsgremium eingerichtet werden.

aha

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