Politik

Bundessozialgericht erwartet Klagen zur Krankenhausreform

  • Dienstag, 11. Februar 2025
/dpa
/dpa

Kassel – Im Zusammenhang mit der Krankenhausreform erwartet das Bundessozialgericht Klagen. Darauf wies heute Christine Fuchsloch, Präsidentin des Bundessozialgerichts (BSG), im Rahmen der Jahrespressekonferenz des BSG hin.

Dabei werde es insbesondere um die Frage der vorgesehenen Nutzung von finanziellen Mitteln aus dem Gesundheitsfonds gehen, in den die Beiträge der Mitglieder der Krankenkassen sowie der Arbeitgeber fließen. Mindestens ein großer Sozialverband habe bereits eine entsprechende Klage angekündigt, so Fuchsloch.

Die BSG-Präsidentin thematisierte auch den aktuellen Wahlkampf für die bevorstehende Bundestagswahl. In diesem gehe es leider „ziemlich wenig“ um Sozialrecht beziehungsweise die sozialen Sicherungssysteme.

Zunehmende Ängste um die finanzielle Absicherung im Alter oder steigende Kosten für die Pflege würden sozialpolitische Antworten erfordern. Insbesondere im Bereich der Pflegeversicherung brauche es politische Lösungen für eine Weiterentwicklung. Fuchsloch mahnte dabei und bei weiteren Fragen der Anpassung von etwa Renten- und Krankenversicherung „sachliche Aushandlungsprozesse“ an.

Als Bundessozialgericht stehe man für den Rechts- und Sozialstaat – das BSG und mit ihr auch die Sozialgerichtsbarkeit – seien gut aufgestellt. Der vorgelegte Jahresbericht verdeutliche die enorme Themenvielfalt der Entscheidungen des Gerichts in nahezu allen Bereichen des Sozialrechts.

Im Jahr 2024 sind laut Bericht beim BSG 2.523 Verfahren eingegangen, 2.512 Verfahren wurden erledigt.

Im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gab es unter anderem Urteile zur Notwendigkeit einer begründeten ärztlichen Einschätzung bei der Verordnung von Cannabis und zu Arzneimittelnutzenbewertungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Im Vertragsarztrecht entschied das BSG im März 2024 beispielsweise, dass die Pflicht zur Durchführung des Versichertenstammdatenabgleichs und zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur rechtmäßig ist.

aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung