Bundestag berät über Gesetz zum Mutterschutz nach Fehlgeburten

Berlin – Die Fraktionen von SPD und Grünen wollen einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten einführen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf berät der Bundestag morgen in erster Lesung.
Das bisherige Gesetz sieht zwar einen besonderen Kündigungsschutz in Fällen einer Fehlgeburt vor. Eine Regenerationszeit für die Frau ist aber nicht vorgesehen.
Ziel der Neuregelung soll es demnach sein, eine solche Regenerationszeit für die Frau nach einer Fehlgeburt innerhalb des Mutterschutzes sicherzustellen. Die Schutzfristen sollen je nach Fortschritt der bisherigen Schwangerschaft gestaffelt werden.
Konkret sieht der Gesetzentwurf gestaffelte Schutzfristen bei einer Fehlgeburt ab der 15. Schwangerschaftswoche vor. Das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft zu diesem Zeitpunkt habe einen stärkeren Rückbildungsprozess zur Folge und könne für die betroffene Frau gesundheitliche Folgen haben, die sich langfristig auf ihre Teilhabe auswirken könnten, heißt es unter anderem zur Begründung.
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