Politik

Bundestag beschließt Regelungen zur Krankenhausassistenz

  • Donnerstag, 24. Juni 2021
/picture alliance, Britta Pedersen
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Berlin – Regelungen zur Kostenübernahme für eine Assistenzbegleitung im Krankenhaus hat heute der Bundestag beschlossen. Danach soll die Krankenkasse bezahlen, wenn Angehörige begleiten – dazu wird ein Anspruch auf Krankengeld eingeführt​. Bei Begleitung durch Mitarbeiter von Einrichtungen der Behin­dertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen.

Menschen mit schwersten oder mehrfachen Behinderungen, die im Alltag unterstützt werden, benötigen eine Assistenz oftmals auch während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder in einer Rehaeinrichtung. Bislang bekamen Betroffene für die Begleitung nur finanzielle Hilfe, wenn sie die Unterstützung im so­genannten Arbeitgebermodell organisierten.

Die Reform wurde dem Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Änderung arzneimittel­rechtlicher und anderer Vorschriften (TAMG) als sogenannter Omnibus angehängt. Eine Änderung der be­stehenden Regelungen war seit Langem gefordert worden. Die Politik kommt damit auch einer Forderung des Pflegebevollmächtigten, der Pa­tientenbeauftragten und des Behindertenbeauftragten der Bundesre­gie­rung nach. Das Gesetz bedarf nach der Sommerpause noch der Zustimmung des Bundes­rats.

Linke und Grüne hatten im parlamentarischen Verfahren moniert, dass die Neuregelung immer noch zu viele Betroffene von einer Kostenübernahme ausschließe. Die Linke kritisierte, dass nur die Eingliede­rungs­hilfe einbezogen werde und darüber hinaus Begleitung nicht auch in Vorsorge- und Rehabilitations­einrichtungen ermöglicht werde. Die Grünen bemängelten, dass Menschen mit Demenz ausgeschlossen blieben.

Union und SPD sind hingegen zufrieden. „Es ist wichtig, dass eine medizinische Behandlung nun nicht mehr daran scheitert, dass sich Menschen mit Autismus, Sprachbehinderungen oder Angstzuständen im Krankenhaus nicht verständigen können“, sagte der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestags­fraktion Wilfried Oellers.

Nun gehe es darum, dass der gefundene Kompromiss auch in der Praxis zu einer sachgerechten Lösung und einer fairen finanziellen Verteilung der Kosten für die Leistungsträger führe. Zum Kostenaufwand lägen bislang nur Schätzungen vor, so Oellers.

Daher strebe man in einigen Jahren eine Untersuchung der Regelung an, um die Frage der Kostentragung vor diesem Hintergrund noch einmal zu bewerten. Laut Bundestagsbeschluss sollen die Ergebnisse bis zum 31. Dezember 2025 veröffentlicht werden.

Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, be­grüßte die Einigung. „Auf der Ziellinie dieser Wahlperiode ist es uns gelungen, den gordischen Knoten zu durchschlagen“.

Nach vielen Jahren Diskussion und ungeklärter Trägerzuständigkeit gebe es „endlich eine Lösung für die Begleitung von Menschen mit kognitiven oder mehrfachen Behinderungen, die im Krankenhaus nicht ohne Unterstützung vertrauter Personen kommunizieren können“.

„Wenn unterstützungsbedürftige Menschen bei Behandlungen auf ihre persönliche Bezugsperson angewie­sen sind, die ihnen ein Gefühl von Sicherheit vermittelt, diese aber aus Kostengründen fehlt, fehlt oft auch die Behandlung“, betonte heute der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut.

Für Betroffene sei eine vertraute Begleitung Schutz und Anker zugleich. „Es war also allerhöchste Zeit, den Zugang für jene zu ermöglichen, die die unterstützungsbedürftige Person als Begleitung braucht“, meinte er.

aha/may/kna

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