Bundestag debattiert über Gesetz zur Entwicklung der Gesundheitsversorgung

Berlin – Der Bundestag hat heute den „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) erstmals debattiert und zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.
Unter anderem soll mit dem GVWG ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus eingeführt werden. Die Anwendung dieses Verfahrens soll künftig als Voraussetzung für die Abrechnung ambulanter Notfallleistungen gelten.
Mit dem Gesetz setze man die „kontinuierliche und langfristig angelegte Arbeit“ fort, das Gesundheitswesen in seiner Struktur noch besser zu machen, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in seiner Rede vor dem Bundestag. Insgesamt gehe es um Qualität und eine gute vernetzte Versorgung – sowohl in Spitzenzentren als auch in der Fläche bei der Grund- und Notfallversorgung.
Die Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar (SPD) betonte, sie hätte sich im Bereich der Notfallversorgung „mehr gewünscht“. Es bedauerlich, dass mit den Bundesländern keine Absprache zu noch mehr Patientensteuerung und Vernetzung erzielt werden konnte. Hier bleibe eine Aufgabe für die kommende Legislatur.
Auch Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) nahm Bezug auf die geplanten Anpassungen der Notfallversorgung. Sie kritisierte, die angekündigte große Reform sei auf ein umstrittenes Ersteinschätzungsverfahren „eingedampft“ worden. Erforderlich sei aber eine „echte sektorübergreifende Notfallreform“.
Im Gesetzentwurf heißt es zur zur Durchführung einer qualifizierten und standardisierten Ersteinschätzung solle der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Näheres vorgeben. Dies betrifft unter anderem die Qualifikation des medizinischen Personals, das die Ersteinschätzung vornimmt sowie die Form und den Inhalt des Nachweises der Durchführung der Ersteinschätzung.
Die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA), die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und der Marburger Bund werfen der Bundesregierung vor, den Krankenhäusern ein standardisiertes Abfragesystem vorschreiben zu wollen, das Patienten Versorgungsebenen außerhalb der Klinik zuweist, ohne dass vorher ein Arztkontakt stattgefunden hat. Der Gesetzgeber würde, so die Kritik, zudem die komplette Verantwortung für haftungsrechtliche Konsequenzen dem Krankenhaus übergeben.
Weitere zentrale Ziele des Regierungsentwurfs sind mehr Qualität und Transparenz in der Versorgung. Für die Krankenhäuser soll dazu eine umfassende Qualitätsoffensive gestartet und die Refinanzierungsmöglichkeit der Krankenhäuser zur Qualitätssicherung verbessert werden.
Zudem sollen einrichtungsbezogene Vergleiche im ambulanten und stationären Versorgungsbereich sowie von Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung künftig veröffentlicht werden. Im Interesse der Versicherten soll außerdem der Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung für weitere planbare Eingriffe, die der G-BA festzulegen hat, vorgesehen werden.
Auch sollen ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten von Ermessens- in Pflichtleistungen umgewandelt werden. Ausdrücklich festgelegt wird erstmals, dass Menschen „unabhängig vom Geschlechtseintrag“ im Fall einer Schwangerschaft und Mutterschaft Anspruch auf entsprechende Leistungen haben.
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