Bundestag sucht Termin für Orientierungsdebatte zur Sterbehilfe

Berlin – Im Bundestag finden derzeit Gespräche statt, noch vor dem Ende der Legislaturperiode eine Orientierungsdebatte über die Neuregelung der Sterbehilfe zu führen. Das erfuhr das Deutsche Ärzteblatt heute aus Kreisen des Bundestags. Die Ärztezeitung berichtete ebenfalls.
Derzeit liegen im Parlament zwei fraktionsübergreifende Vorschläge für eine Neuformulierung vor. Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hat mit den Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Linke) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der „klarstellen soll, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist“ und zugleich Missbrauch verhindern soll.
Geprüft werden soll, ob ein dauerhafter „autonom gebildeter freier Wille“ zugrunde liegt. Eine verpflichtende Beratung ist vorgesehen. Grundsätzlich soll niemand zum Mitwirken am Suizid verpflichtet werden. Einen ähnlichen Vorschlag stellten Renate Künast und Katja Keul von den Grünen vor.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat hingegen dem Spiegel zufolge einen restriktiven Entwurf erarbeitet. Demnach soll Sterbehilfe grundsätzlich unter Strafe stehen. Ausnahmen sollten laut dem Papier möglich sein, wenn ein „abgestuftes Schutzkonzept“ eingehalten werde: Sterbewillige müssten sich von zwei unabhängigen Ärzten begutachten lassen und eine Beratungsstelle aufsuchen.
„Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die Einzelne und den Einzelnen vor einer Selbsttötung zu schützen, die nicht auf einem selbstbestimmten Entschluss beruht“, zitierte der Spiegel aus dem Papier. Die Details sollen demnach in einem neuen „Selbsttötungshilfegesetz“ geregelt werden. Auch sei ein Werbeverbot für Suizidassistenz geplant.
Die FDP-Abgeordnete Helling-Plahr zeigte sich empört. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe „einen Vorschlag für ein Verhinderungsgesetz erarbeitet, weil er Betroffenen unnötige Hürden in den Weg räumt“, sagte sie dem Spiegel.
Eine Neufassung der gesetzlichen Grundlage der Suizidbeihilfe ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht Anfang 2020 das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte. Die Karlsruher Richter anerkannten damit ein Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben.
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