Bundestag verlängert Pandemienotlage

Berlin – Der Bundestag hat die Pandemienotlage nationaler Tragweite verlängert. Sie dient als rechtliche Grundlage für Coronaregelungen etwa zu Impfungen und Testkosten. Dafür hatten Redner von Union und SPD geworben. Die Grünen stimmten trotz Kritik zu. Abgeordnete von FDP und AfD sowie der Linke wandten sich gegen eine Verlängerung. Die Opposition verband ihre Kritik am Koalitionskurs teils mit Angriffen gegen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Die festgestellte Lage gibt dem Bund das Recht, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise. Der Bundestag hatte die „epidemische Lage“ erstmals am 25. März 2020 festgestellt und sie im November bestätigt. Ohne Verlängerung würde die epidemische Lage Ende Juni auslaufen. Nun wird sie maximal für drei Monate verlängert.
Im September soll es vor der Bundestagswahl noch eine Bundestagssitzung geben. Beraten werden soll das erwartete Ende der Pandemienotlage, wie es in Fraktionskreisen in Berlin hieß. Der CDU-Abgeordnete Rudolf Henke betonte, die Verlängerung der Lage bedeute keine Verlängerung des Lockdowns. Den Ländern solle rechtliche Sicherheit für Anordnungen gegeben werden.
Linksfraktionsvize Gesine Lötzsch entgegnete der Koalition, das Parlament solle endlich wieder alle Rechte bekommen. Abstands- und Hygieneregeln ließen sich auch ohne Notlage verlängern, sagte die FDP-Abgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus. Die Grünen warfen Union und CDU/CSU Rechtschaos vor und griffen Spahn an. Dieser entscheide derzeit allein über Milliardensummen, kritisierte die Abgeordnete Manuela Rottmann.
Nachdem der Bundestag weiterhin eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, verlängern sich auch einige Coronasonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Dauer dieser Sonderregeln ist an das Fortbestehen der epidemischen Lage geknüpft und betrifft beispielsweise Disease-Management-Programme (DMP) und das Entlassmanagement. Sie gelten damit nun bis zum 30. September 2021 – es sei denn, der Bundestag hebt das Fortbestehen der epidemischen Lage vorher auf.
Über die Sonderregeln, für die der G-BA eine davon unabhängige Befristung festgelegt hat, soll rechtzeitig vor Ablauf erneut beraten werden. Unter anderem steht die telefonische Krankschreibung am 17. Juni auf der Tagesordnung des G-BA-Plenums.
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