Politik

Corona: Arbeitsschutz­verordnung wird ausgeweitet und verlängert

  • Mittwoch, 1. September 2021
/goodluz, stock.adobe.com
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Berlin – Das Bundeskabinett hat eine Verlängerung und Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mitteilte, sollen die Betriebe ihre Anstren­gun­gen ausweiten, noch ungeimpfte Beschäftigte zu einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zu motivieren. Ein Auskunftsrecht für Arbeitgeber zum Impfstatus gibt es aber nicht.

Wie das Arbeitsministerium erklärte, treten die Änderungen am 10. September 2021 in Kraft und gelten – gekoppelt an die Dauer der epidemischen Lage – bis einschließlich 24. November dieses Jahres.

Neu in der Corona-Arbeitsschutzverordnung ist die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer Erkrankung an COVID-19 zu informieren – ebenso wie über Möglichkeiten einer Impfung. Außerdem müssen sie die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten unterstützen sowie Beschäftig­te zur Wahrnehmung von Impfangeboten freistellen.

Ansonsten gelten nach Ministeriumsangaben die bestehenden Arbeitsschutzregeln fort. Dazu gehören auch betriebliche Hygienepläne, sowie die Testangebotspflicht.

Zum zuletzt kontrovers diskutierten Thema einer Abfrage des Coronaimpfstatus erklärte das Ministerium, der Arbeitgeber könne den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung der erfor­derlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen – „eine entsprechende Auskunftspflicht der Beschäftigten besteht jedoch nicht“.

Heil hatte heute im ARD-Morgenmagazin betont, dass „rechtsstaatlich“ gehandelt werden müsse. „Das heißt, dass der Arbeitgeber kein Recht hat, die Gesundheitsdaten des Arbeitnehmers einzusehen“, sagte der Minister. Denn dies seien „sehr persönliche Daten“. Nach dem Kabinettsbeschluss erklärte Heil zu­gleich, dass eine „deutliche Steigerung“ der Impfquote nötig sei. Die angelaufene vierte Welle könne nur durch mehr Impfungen gebrochen werden.

Ähnlich hatte sich zuvor bereits Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe geäußert. Ein Auskunftsrecht von Arbeitgebern sei nur in bestimmten Fällen vorstellbar, „in denen es um besondere Gefährdungssituationen geht“, so die SPD-Politikerin.

Die Bundesregierung prüft unterdessen weiter die Einführung eines Rechtsanspruchs für Arbeitgeber auf Aus­kunft von Beschäftigten über deren Impfstatus. „Wir prüfen das“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert heute in Berlin. „Es gibt Argumente dafür und dagegen.“

Eine Sprecherin des Bundesgesundheits­ministeriums sagte: „Die Gespräche dazu laufen.“ Bundesge­sund­­­heitsminister Jens Spahn (CDU) tendiert nach eigenen Worten dazu, das Infektionsschutzgesetz so zu ändern, dass Arbeitgeber in den nächsten sechs Monaten nach dem Impfstatus der Beschäftigten fragen dürfen.

Ähnlich sieht das die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). „Das Wissen um den Impfstatus kann eine wichtige Information für die Arbeitgeber sein, um dem Infektionsschutz am Arbeitsplatz gezielt Rechnung tragen zu können“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der Rheinischen Post. Der Arbeitgeber sollte wissen, ob er ein Risiko eingehe, wenn zum Beispiel in Großraumbüros gearbeitet werde oder Besprechungen auch in Präsenz stattfänden.

Zugleich betonte Gaß, dass es ein solches Auskunftsrecht der Arbeitgeber im Krankenhaus bereits gebe: „Im Unterschied zu anderen Branchen gibt es für Einrichtungen des Gesundheitswesens bereits seit 2016 die Möglichkeit der Arbeitgeber, den Impfstatus ihrer Beschäftigten zu erfassen. Die diesbezüglich gerade laufende Diskussion betrifft die Kliniken also nicht.“

Ohnehin sei der Anteil geimpfter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern hoch. „Die Impfquoten in den Krankenhäusern liegen ganz überwiegend auf einem Niveau zwischen 80 und 90 Prozent. Echte Impfverweigerer sind eher selten anzutreffen“, so Gaß.

Dort, wo die Quoten dieses hohe Niveau noch nicht erreicht hätten, müsse es vor allem eine individuelle Aufklärung derer geben, die sich noch nicht bewusst entschieden haben. Das Krankenhauspersonal hat Gaß zufolge im Januar dieses Jahres in großer Zahl sehr bereitwillig die Impfung angenommen. Das sei ein wertvoller Beitrag zum Infektionsschutz gewesen.

Die meisten Menschen in Deutschland sind unterdessen dafür, dass Arbeitgeber wissen dürfen, ob ihre Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft sind. 56 Prozent der Deutschen teilen diese Meinung, 19 Prozent sind dagegen, wie eine Umfrage des Instituts YouGov ergab.

18 Prozent sagen, dass dies auf die Arbeitssituation ankomme. Sieben Prozent machen keine Angabe. Dass Arbeitgeber ihrer Meinung nach wissen dürfen, ob ihre Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft sind, sagen Anhänger von CDU/CSU am häufigsten (70 Prozent). Dass es auf die Arbeitssituation an­komme, sagen Anhänger der FDP mit 28 Prozent am häufigsten.

dpa/afp/kna/may

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