Politik

Corona: Besonderheiten in den Bundesländern

  • Dienstag, 8. Dezember 2020
/picture alliance, dpa-Bildfunk
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Berlin – Bund und Länder haben sich im Kampf gegen die Coronapandemie Anfang November auf einen Teillockdown geeinigt. Er wurde am vergangenen Mittwoch bis zum 10. Januar verlängert. Dennoch gibt es in den Bundesländern Besonderheiten. Ein Überblick.

Baden-Württemberg: Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Gelockert werden sollen sie allerdings nur vom 23. bis zum 27. Dezember.

In Coronahotspots (mit einer Inzidenz von mehr als 200 Coronaneuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) gilt: Öffentlich und privat darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, maximal aber fünf Personen. Kinder bis 14 werden nicht gezählt. Das Verlassen der Wohnung ist hier zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur noch aus triftigen Gründen erlaubt.

Bayern: Wegen der anhaltend hohen Coronazahlen will Bayern ab dem 9. Dezember erneut den Katas­tro­phenfall ausrufen. Unter anderem sollen dann strengere Regeln in Schulen gelten: So sollen etwa ab Klassenstufe acht die Klassen überall geteilt werden und in Wechselunterricht übergehen.

Zudem kippt Bayern die bisher für Silvester geplanten Lockerungen – und führt eine nächtliche Aus­gangssperre in Coronahotspots ein. Lockerungen von Kontaktbeschränkungen sollen nur noch vom 23. bis zum 26. Dezember aufrechterhalten werden.

Berlin: In Berlin gelten strengere Kontaktbeschränkungen als zwischen Bund und Ländern vereinbart. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf maximal fünf Personen des eigenen und eines weiteren Haushalts beschränkt – Kinder bis zwölf Jahre sind davon ausgenommen.

Über Weihnachten und Silvester erlaubt der Senat außerdem keine Lockerung der Kontaktbeschrän­kun­gen. Berlin hat für die Schulen einen Stufenplan festgelegt, nach dem alle Schulen wöchentlich neu be­wertet werden.

Brandenburg: Die Kontaktbeschränkungen fallen strenger aus als im Bund-Länder-Beschluss vorgese­hen. Voraussichtlich dürfen sich nur vom 23. bis 27. Dezember bis zu zehn Menschen aus verschiedenen Haushalten treffen. In Coronahotspots soll unter anderem in Schulen der Wechselunterricht und auf öffentlichen Plätzen ein Alkoholverbot eingeführt werden.

Bremen: Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Für den 21. und 22. Dezember wird die Schulpflicht in Bremen ausgesetzt. Das bedeutet, dass Eltern entscheiden können, ob ihre Kin­der an den beiden Tagen zur Schule gehen. Fehlzeiten werden nicht vermerkt.

Hamburg: Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. In der Hansestadt gibt es jedoch ein „Lex Kindergeburtstag“, nach dem Kinder unter zwölf Jahren nicht der Zwei-Haushalte-Regel unterliegen. Bedeutet: Das gemeinsame Spielen oder ein Kindergeburtstag sind zu Hause und im Freien maximal zu zehnt möglich, zum Beispiel mit bis zu neun Kindern unter zwölf Jahren aus bis zu neun unterschied­lichen Haushalten und einem Erwachsenen.

Hessen: Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Die Fünf-Personen-Regel gilt in Privaträumen nur als dringende Empfehlung. Zu Silvester und Weihnachten gibt es noch keine Ent­schei­dung. Alle Maßnahmen sind zunächst bis zum 20.12. begrenzt. Es gilt ein Ampelkonzept bei stei­gender Inzidenz sowie ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot. In der Regel entscheiden die Kommunen über schärfere Regeln oder Wechselunterricht an Schulen.

Mecklenburg-Vorpommern: Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. In Meck­lenburg-Vorpommern wird sich das Kabinett heute erstmals mit dem Umgang von Hotspots befassen. In den Schulen gilt weiter, dass es regulär Präsenzunterricht geben soll. Auch in Kitas soll der Betrieb aufrechterhalten bleiben.

Niedersachsen: Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. In Coronahotspots gibt es in den Schulen Wechselunterricht. Eine Aufhebung der Feiertagslockerungen ist bisher nicht geplant.

Nordrhein-Westfalen: Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Der Schulbeginn ist schon ab sieben Uhr möglich, damit die Schulen mehr Spielraum haben, den Andrang bei der Anfahrt zu verhindern und das Infektionsrisiko zu verringern. Das Bundesland schließt eine bundesweite Verschärfung der Coronamaßnahmen nicht aus.

Rheinland-Pfalz: Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Die Fünf-Personen-Regel gilt in Privaträumen nur als dringende Empfehlung. Zu Silvester und Weihnachten gibt es noch keine Entscheidung. Das Kabinett berät heute. Alle Maßnahmen sind zunächst bis zum 20. Dezember begrenzt. Es gilt ein mehr­stufiger Aktionsplan mit Warnstufen, abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz.

Saarland: In Privaträumen dürfen sich die Angehörigen eines Haushaltes mit zusätzlich maximal fünf Personen aus einem weiteren Haushalt oder dem familiären Bezugskreis (Kinder bis 14 Jahren zählen jeweils nicht mit) treffen. Zu den Regeln für Silvester und Weihnachten gibt es noch keine Entscheidung.

Sachsen: In Sachsen gelten in allen zehn Landkreisen und in Chemnitz schärfere Kontaktbeschränkungen als im Bund-Länder-Beschluss vorgesehen, weil der Wert von 200 Neuinfektionen binnen sieben Tagen je 100.000 Einwohner (Inzidenzwert) an fünf Tagen hintereinander überschritten wurde: Haus oder Wohnung dürfen nur noch mit triftigem Grund verlassen werden (zur Arbeit, Arzt, Schule und Kita sowie für Sport und Bewegung). Die Maskenpflicht wurde ausgeweitet und Alkoholverbote erlassen. An den Grundschulen soll es Klass­enleiterunterricht mit festen Klassen geben, an weiterführenden Schulen ist Wechselunterricht möglich.

Als erstes Bundesland will Sachsen zu einem harten Lockdown zur Bekämpfung der Pandemie zurück­kehren. Ab Montag werden Schulen, Kindergärten, Horte und große Teile des Handels geschlossen, kün­digte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) heute in Dresden nach einer Kabinettssitzung an.

Sachsen-Anhalt: Es dürfen sich bis zu fünf Personen oder zwei Haushalte treffen. Die Hochschulen müss­en keine reinen Onlinesemester machen. Die Maskenpflicht im Unterricht gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse. Tierparks sind weiter geöffnet. Vereinstraining für Kinder und Jugendliche mit bis zu fünf Beteiligten ist erlaubt. Kommunen können bei hohen Infektionszahlen schärfere Regelungen treffen. Am Dienstag wird das Kabinett über das weitere Corona-Management beraten.

Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein dürfen sich in der Öffentlichkeit bis zu zehn Personen aus zwei Haushalten treffen. Treffen im privaten Raum sind mit bis zu zehn Personen aus mehr als zwei Haushalten zulässig. Kinder zählen als vollwertige Personen mit, sie sind also von der Zehn-Personen-Regel nicht ausgenommen. In Schulen tragen alle Schüler ab der 5. Klasse seit den Herbstferien einen Mund-Nase-Schutz auch im Unterricht.

Thüringen: Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. In Thüringen können sie auch über die Festtage Bestand haben. Ministerpräsident Bodo Ramelow hatte vorgeschlagen, ange­sichts hoher Infektionszahlen auf Lockerungen zu Weihnachten und Silvester zu verzichten. Das Thü­ringer Kabinett plant, über den Vorschlag heute zu diskutieren.

dpa

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