Ärzteschaft

Kammer Niedersachsen appelliert an Landesregierung: Feuerwerk eingrenzen

  • Montag, 21. Dezember 2020
/picture alliance, Andreas Franke
/picture alliance, Andreas Franke

Hannover – Die Ärztekammer Niedersachsen hat an die niedersächsische Landesregierung appelliert, die Coronaver­ordnung in Sachen Feuerwerk nachzuschärfen. „Es sollte so streng wie möglich verboten werden, es dreht sich um eine vermeidbare Überbelastung des Gesundheitssystems“, sagte Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer, gestern.

Mit großer Sorge habe sie das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg zur Kenntnis ge­nommen, dass das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Verordnung gekippt hatte. Ein derart um­fassendes Verbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, urteilten die Richter.

Aus ärztlicher Sicht habe sie kein Verständnis für das Urteil, betonte Wenker. „Zum einen verbieten die derzeit stetig steigenden Infektionszahlen und die Zahl der schwer an COVID-19 Erkrankten jede An­samm­lung von alkoholisierten Menschen in der Silvesternacht“, sagte sie. In jahrelanger Praxiserfahrung zum Jahreswechsel habe sie zudem die schwersten Verletzungen besonders auch an Kindern beobachtet.

„Wir sind in Niedersachsen noch nicht an der Belastungsgrenze, und wir sollten alles dafür tun, dass es so bleibt.“ Die Freigabe von Feuerwerk würde alle strikten Maßnahmen der Kontaktbeschränkungen kon­ter­karieren und zu erhoffende positive Effekte des jetzigen Lockdown auf einen Schlag wieder zunich­te­machen.

Der Verkauf von Böllern und Raketen ist in diesem Jahr wegen der Pandemie deutschlandweit vor Sil­ves­ter untersagt. Der Bundesrat beschloss auf Bitten der Bundesregierung am vergangenen Freitag eine ent­sprechende Änderung der Sprengstoffverordnung. Darauf wies auch das niedersächsische Gesund­heitsministerium in einer Reaktion auf den OVG-Beschluss hin.

Darüber hinaus werde geprüft, ob durch eine Neufassung des Paragrafen 10a der Landes-Verordnung unter Berücksichtigung der Begründung des OVG Lüneburg rechtssichere Verbote erreicht werden können.

Der Beschluss des OVG zur Aufhebung des Böllerverbots ist zwar unanfechtbar. Das Land hat aber die Möglichkeit zur Nachbesserung. Andere Bundesländer hätten nicht so umfassende Feuerwerksver­bote. Denkbar wäre etwa, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an bestimmten Orten zu verbieten, so das OVG.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung