Coronakrise: Schärfere Vorgaben in Berlin und Nordrhein-Westfalen

Berlin – Berlin und Nordrhein-Westfalen (NRW) verschärfen die Vorgaben für den Umgang der Menschen mit der Coronakrise. Es geht um private Feiern, aber auch die Maskenpflicht und Bußgelder.
Angesichts zuletzt gestiegener Coronainfektionszahlen in Berlin beschloss der Berliner Senat, dass private Feiern im Freien mit mehr als 50 Teilnehmern künftig verboten sind. In geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 25 Teilnehmern.
Ab zehn Teilnehmern müssen bei den Feiern deren Daten dokumentiert werden, um eine Nachverfolgung von Kontakten im Falle einer Infektion sicherzustellen. Bislang sah die Infektionsschutz-Verordnung des Landes keine expliziten Obergrenzen für private Feiern drinnen oder draußen vor.
Neu ist auch eine allgemeine Maskenpflicht in Büro- und Verwaltungsgebäuden. Sie soll auf Fluren, auf Wegen zwischen Arbeitsplätzen oder im Aufzug zum Tragen kommen, nicht jedoch beim Arbeiten am Schreibtisch.
Bisher gibt es eine Maskenpflicht etwa in Bussen und Bahnen oder Geschäften. Die neuen Regelungen gelten ab diesem Samstag. Am Freitag werden sie im Amtsblatt veröffentlicht.
Kurz zuvor hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder bei einer Schalte mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bundesweit auf eine neue Linie bei privaten Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstagen verständigt.
Dabei wurde vereinbart, dass Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer beschränkt werden sollen – und dies nur, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner auftreten.
Auch NRW zieht die Zügel an. Für falsche Angaben zur Person auf den Kontaktlisten in Restaurants oder Gaststätten verhängt das Land künftig ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro, wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) mitteilte.
Zu zahlen ist die Strafe demnach von denjenigen, die die falschen Kontakte auf den Listen zur Coronanachverfolgung angeben. Aber auch Wirte müssen die Angaben auf den Listen auf Plausibilität überprüfen.
Die Höhe des Bußgelds und weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus werden in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung für NRW festgelegt. Diese tritt am morgigen Donnerstag in Kraft. Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Merkel hatten gestern ein Mindestbußgeld von 50 Euro bei falschen Angaben auf den Kontaktlisten vereinbart.
In Schleswig-Holstein soll das sogar bis zu 1.000 Euro kosten. Gastwirte werden bei der Kontrolle dieser Angaben ebenfalls in die Pflicht genommen. Merkel forderte Gaststättenbetreiber auf, besser zu kontrollieren.
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