Coronapandemie hinterlässt Spuren bei Kassenfinanzen

Berlin – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) lässt in Bezug auf ihre finanziellen Rücklagen durch die Pandemiebekämpfung erheblich Federn. Das Defizit der 105 Krankenkassen summierte sich bis Ende des dritten Quartals auf 1,7 Milliarden Euro. Das zeigen die KV45-Zahlen aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die heute veröffentlicht wurden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn räumte heute ein, dass die Pandemie immer deutlichere Spuren bei den Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen hinterlässt.
Den Zahlen zufolge lagen die Einnahmen der Krankenkassen bei 194,7 Milliarden Euro. Demgegenüber standen im 1. bis 3. Quartal Ausgaben von rund 196,3 Milliarden Euro. Die Einnahmen der Kassen, die sie in erster Linie durch vorab festgelegte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, sind um 4,0 Prozent gestiegen. Der durchschnittlich von den Kassen erhobene Zusatzbeitragssatz liegt weiterhin bei 1,0 Prozent.
Bis auf die landwirtschaftliche Krankenversicherung, die einen Überschuss von rund 45 Millionen Euro erzielte, verbuchten alle Krankenkassenarten im 1. bis 3. Quartal Defizite: die Ersatzkassen verbuchten ein Minus von 280 Millionen Euro, die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) von 1,09 Milliarden Euro, die Betriebskrankenkassen (BKK) von 95 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen (IKK) von 156 Millionen Euro und die Knappschaft von 101 Millionen Euro.
Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2020 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 10,2 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. bis 3. Quartal 2020 ein Defizit von rund 5,1 Milliarden Euro. Dieses Defizit ist dem Ministerium zufolge „neben den üblichen saisonalen Effekten maßgeblich auf konjunkturbedingte Mindereinnahmen sowie auf Ausgleichszahlungen an Leistungserbringer zurückzuführen“.
Für die Ausgleichszahlungen für freigehaltene Krankenhausbetten sowie zum Ausgleich von Belegungsrückgängen von Vorsorge -und Rehabilitationseinrichtungen, den Ausbau von Intensivbetten sowie zum Ausgleich von Einkommenseinbußen für Heilmittelerbringer und die Zuschüsse für Sozialdienstleister waren aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bis Ende September insgesamt rund 10,5 Milliarden Euro in der Pandemiebekämpfung ausgezahlt worden.
Davon hat der Bund als Kompensation für die Ausgleichszahlungen aufgrund von Belegungsrückgängen in Krankenhäusern für das 1. bis 3. Quartal rund 8,8 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds erstattet. Wegen der gestiegenen Ausgaben sei es wichtig gewesen, dass der Bund die Einnahmen des Gesundheitsfonds zudem durch einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 3,5 Miliarden Euro in der zweiten Jahreshälfte 2020 stabilisiert habe, so das BMG.
Entwicklungen bei den Ausgaben
Bei der Interpretation der Daten des 1. bis 3. Quartals ist dem Ministerium zufolge grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen von Schätzverpflichtungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen. „Diese Unsicherheiten gelten insbesondere im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung.“
Das Ministerium stellte klar, dass die Beschleunigung des Ausgabenanstiegs im 3. Quartal nach einem Rückgang im isolierten 2. Quartal vor allem eine wieder erhöhte Inanspruchnahme von Leistungen in verschiedenen Leistungsbereichen in den Sommermonaten beinhaltet. Nach der deutlichen Steigerung der Coronafallzahlen seit Mitte Oktober und dem damit verbundenen erneuten schrittweisen Lockdown müsse „erneut mit einer rückläufigen Leistungsinanspruchnahme außerhalb der Versorgung von COVID-19-Patienten gerechnet werden“.
Nach einem Ausgabenrückgang im 2. Quartal ist es den Zahlen zufolge im 3. Quartal im Zuge einer Normalisierung des Leistungsgeschehens – teilweise verbunden mit erwartbaren „Nachholeffekten“ – zu steigenden Ausgaben gekommen. Das gilt insbesondere für den Bereich der ärztlichen Behandlung, deren Zuwachs nach einem Anstieg von 4,5 Prozent im 1. Halbjahr auf 7,4 Prozent für das 1. bis 3. Quartal gestiegen ist. „Da für das 2. und 3. Quartal noch keinerlei Abrechnungsdaten der Ärzte vorliegen, sind diese Veränderungsraten noch sehr unsicher und in hohem Maße von Einschätzungen der Krankenkassen geprägt“, hießt es.
Auch bei den Krankenhausausgaben, die im 1. Halbjahr noch um 2,4 Prozent zurückgingen, verbuchten die Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal wieder einen Anstieg von 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Krankenhäuser bis Ende September rund 8,8 Milliarden Euro aus Steuermitteln für freigehaltene Betten erhalten hätten.
Die Ausgaben für Arzneimittel stiegen im 1. bis 3. Quartal um 6,1 Prozent. Hier haben sich die Ausgabenzuwächse im Jahresverlauf abgeflacht. Dabei führt auch die Absenkung der Mehrwertsteuer in der zweiten Jahreshälfte zu Entlastungen. Zweistellige Zuwachsraten gab es hingegen weiterhin bei den Krankengeldausgaben, die einen Anstieg von zwölf Prozent verzeichneten. Im Vergleich zum Halbjahr mit einem Plus von mehr als 14 Prozent ist hier jedoch ein rückläufiger Trend zu beobachten.
Der im Vergleich zu den gesamten Leistungsausgaben überproportionale Zuwachs bei Verwaltungskosten der Krankenkassen von 5,8 Prozent ist zum Teil auf eine erhöhte Bildung von Altersrückstellungen bei einzelnen Krankenkassen zurückzuführen. Auffällig sind im Kassenartenvergleich insbesondere hohe Ausgabensteigerungen bei den AOKn sowie der Knappschaft.
Die bisherigen Ausgabenzuwächse der Krankenkassen von 4,2 Prozent im 1. bis 3. Quartal bewegen sich bislang im Rahmen der Prognose des GKV-Schätzerkreises, der für das Gesamtjahr 2020 eine Veränderungsrate von 4,3 Prozent prognostiziert hat, so das BMG.
Die vorläufigen Finanzergebnisse der Krankenkassen für das Gesamtjahr 2020 würden erst Anfang März 2021 vorliegen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem Frühjahr 2020 sei davon auszugehen, dass es in der laufenden zweiten Coronawelle zu deutlichen Entlastungseffekten auf der Ausgabenseite der Krankenkassen kommen werde, die auch im ersten Quartal 2021 anhalten könnten.
Die Finanzreserven der Krankenkassen lagen zum Stichtag 30. September bei 17,8 Milliarden Euro. Dies entspricht 0,81 Monatsausgaben und damit im Durchschnitt etwa dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve. Der Gesundheitsfonds erzielte in den Monaten von Januar bis September ein Defizit von 5,1 Milliarden Euro.
Das Ministerium wies darauf hin, dass der Bundestag bereits die Voraussetzungen für eine stabile Finanzierungsgrundlage der GKV auch im kommenden Jahr geschaffen habe. Die drohende Finanzierungslücke für 2021 werde durch einen ergänzenden Bundeszuschuss von fünf Milliarden Euro, eine „Abführung aus den Finanzreserven der Krankenkassen“ in Höhe von acht Milliarden Euro sowie die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz um 0,2 Beitragssatzpunkte geschlossen.
Vor allem der Rückgriff auf die Rücklagen mancher Krankenkassen, vor allem aus dem AOK- und Ersatzkassenlager, ist bei den betroffenen Kassen auf deutliche Kritik gestoßen. In der Politik hieß es dazu, die Krankenkassen seien in der Pflicht ihren solidarischen Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten.
Damit könne die vom Bundeskabinett im Juni beschlossene Sozialgarantie zur Begrenzung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags auf unter 40 Prozent auch in 2021 eingehalten werden, schreibt das Ministerium.
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