Politik

DAK: Entlastung bei Pflegebeiträgen aus Steuern finanzieren

  • Freitag, 11. November 2022
/Sunny studio, stock.adobe.com
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Berlin – Die geplante Entlastung kinderreicher Familien beim Beitrag zur Pflegeversicherung muss nach An­sicht der DAK Gesundheit und von Sozialverbänden durch Steuermittel ausgeglichen werden. Sie dürfe nicht zu einer Erhöhung der Beiträge führen, mahnte DAK-Chef Andreas Storm heute in Berlin.

Er berief sich auf Daten einer Untersuchung, die der Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang im Auftrag der Kasse erstellt hatte. Demnach könnte die Reform zu einer Finanzlücke von bis zu 2,9 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung führen.

Im Gegenzug könnten Familien im bundesweiten Durchschnitt um 176 Euro pro Jahr entlastet werden. Dabei unterscheiden sich die Entlastungen je nach Haushaltseinkommen und nach der Zahl der im Haushalt leben­den Kinder erheblich.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai entschieden, dass Versicherte mit mehr als einem Kind bei den Pflegebeiträgen ab August 2023 entlastet werden müssen. Bislang sind Eltern unabhängig von der Zahl ihrer Kinder bessergestellt als Kinderlose. Mit steigender Kinderzahl nähmen die finanziellen Belastungen jedoch zu, argumentierten die Richter. Eine entsprechende gesetzliche Regelung steht noch aus.

Der kirchliche Sozialverband Diakonie schloss sich der Forderung der DAK an. „Wir begrüßen es, dass die Er­ziehungsleistungen von Familien nach Kinderzahl in der Pflegeversicherung honoriert werden müssen“, sagte die Diakonie-Vorständin für Sozialpolitik, Maria Loheide. „Die Finanzierung durch einen Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt ist richtig, denn es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

Der Präsident der evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf) erklärte: „Es ist wichtig, dass die gesell­schaftliche Leistung von Eltern vom Bundesverfassungsgericht sichtbar gemacht wurde. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich diese Leistung – Fürsorgezeit und finanzielle Kosten –, von der auch die gesamte Gemein­schaft der Versicherten profitiert.“

kna

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