Politik

Debatte um Maskenpflicht nach Wirbel um Regierungsflug

  • Dienstag, 23. August 2022
Robert Habeck (Grüne), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und Vizekanzler, spricht auf dem Flug von Berlin nach Montreal im Airbus A340 der Luftwaffe mit den mitreisenden Journalisten. /picture alliance, Kay Nietfeld
Robert Habeck (Grüne), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und Vizekanzler, spricht auf dem Flug von Berlin nach Montreal im Airbus A340 der Luftwaffe mit den mitreisenden Journalisten. /picture alliance, Kay Nietfeld

Berlin – Nach Wirbel um einen Regierungsflug mit Passagieren ohne Coronamasken wird auch über staatliche Schutzauflagen für alle Flugreisen diskutiert.

FDP-Fraktionsvize Alexander Graf Lambsdorff schrieb bei Twitter, nach diesen Bildern könne es nicht bei der Maskenpflicht in „normalen“ Flugzeugen bleiben. Die Luftwaffe als Betreiberin der Regierungsmaschinen machte deutlich, dass Corona-getesten Passagieren dort das Masketragen freigestellt ist.

Das Kabinett will morgen die neuen Coronaschutzregeln für den Herbst auf den Weg bringen – sie sehen wei­ter eine Maskenpflicht in Flugzeugen vor. Die Kritik war durch Bilder von Bord eines Regierungsjets ausgelöst worden, mit dem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nach Kanada geflogen waren.

An Bord des Airbus A340 der Luftwaffe waren auf dem Flug von Berlin nach Montreal am Sonntag mehr als 80 Passagiere, darunter 25 Medienvertreter. Aufnahmen zeigen Habeck sowie Journalisten dicht beieinander ohne Mund-Nasen-Schutz.

Laut Bundesregierung verstieß das nicht gegen die Regeln für diesen Flug: „Auf den Flügen der Luftwaffe gibt es keine Maskenpflicht. Alle Teilnehmer der Reise müssen vor Antritt einen aktuellen negativen PCR-Test vor­legen. Damit ist ein hohes Schutzniveau gewährleistet“, sagte ein Regierungssprecher auf Anfrage.

Ein Sprecher der Luftwaffe erklärte auf Anfrage mit Blick auf das für die jeweilige Reise verantwortliche Mi­nis­terium: „Der Bedarfsträger stellt für die Delegation sicher, dass Passagiere getestet sind. Das Tragen einer Maske wird nur noch empfohlen.“

Er fügte hinzu: „Die Hygienemaßnahmen an Bord der Flugbereitschaft regelt ein Geschwaderbefehl. Dieser berücksichtigt die aktuelle Situation und wird ständig fortgeschrieben.“ Die Flugbereitschaft sei in ständigem Austausch mit Fachleuten, um auf Lageänderungen zu reagieren.

Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, das Ressort habe seine internen Vorgaben für das Tragen von Masken auf Reisen von Ministerin Annalena Baerbock bisher nicht verändert. Für alle Delegationsteilnehmer gilt dem­nach, dass in allen Verkehrsmitteln Masken getragen werden müssen.

Generell gilt für Flugzeuge – wie auch für Fernzüge – bundesweit eine Maskenpflicht für Passagiere und Personal. Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs dürfen sie nur nutzen, wenn sie während der Beförderung eine FFP2-Maske oder medizinische Maske tragen, wie es im Infektionsschutzgesetz in Paragraf 28b festgelegt ist. Von der Pflicht ausgenommen sind unter anderem Kinder unter sechs Jahren.

Die Lufthansa stellte in Zusammenhang mit dem Wirbel um den Regierungsflug klar, dass auf ihren Flügen von und nach Deutschland weiterhin die allgemeine Maskenpflicht gilt. „Ein negativer PCR-Test befreit nicht vom Tragen einer Maske“, erklärte das Social-Media-Team der Lufthansa auf Nachfrage von Twitter-Nutzern.

Die Crews seien verpflichtet, sämtliche Passagiere auf die Tragepflicht hinzuweisen, erläuterte ein Unterneh­menssprecher in Frankfurt. Masken dürften nur kurzzeitig etwa zum Essen und Trinken abgenommen werden.

Die Lufthansa hatte aber im Mai erklärt, aus Sicherheitserwägungen die in vielen anderen Staaten bereits weggefallene Maskenpflicht nicht mehr mit allen Mitteln durchzusetzen. Generell forderte die deutsche Luft­fahrtbranche bereits im Frühjahr einen Verzicht auf die Maskenpflicht an Bord. Auch Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte sich damals dafür stark gemacht.

dpa

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