Der digitale Impfpass als Teil der ePA kommt Anfang nächsten Jahres

Berlin – Der digitale Impfpass wird als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) Anfang 2022 eingeführt. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hin.
„Der digitale Impfpass wird zum 1. Januar 2022 als Teil der ePA innerhalb der Telematikinfrastruktur eingeführt und stellt ebenso wie die elektronische Patientenakte eine freiwillige Anwendung für die Versicherten dar“, schreibt die Bundesregierung darin.
Dienstleister der Krankenkassen entwickelten den digitalen Impfpass. Das dahinterstehende sogenannte medizinische Informationsobjekt, also die semantischen und syntaktischen Standards, habe die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erstellt.
„Der papierbasierte gelbe WHO-Impfpass wird weiter gelten“, betont die Bundesregierung. Sie weist in ihrer Antwort daraufhin, dass der Impfpass nicht mit dem neuen digitalen COVID-19-Impfnachweis zu verwechseln sei. Geimpfte können damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff auf ihren Smartphones – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App – digital speichern.
Der COVID-19-Impfnachweis werde in Deutschland seit dem 14. Juni 2021 in Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken ausgestellt. Er sei ein Projekt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit.
„Das Robert-Koch-Institut ist als Herausgeber verantwortlich für die Ausgestaltung der Anwendung sowie für die Einhaltung der Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit“, heißt es in der Antwort. Alternativ könnten Geimpfte ihren Schutz auch mit dem ausgedruckten Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass nachweisen.
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