Politik

DiGA sollen ab 2023 interoperabel mit elektronischer Patientenakte sein

  • Dienstag, 22. Juni 2021
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Berlin – Ab dem 1. April 2023 sollen digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) den Datenexport in die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglichen. Dies sieht ein dem Deutschen Ärzteblatt vorliegender Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor, mit dem die Digitale Gesundheits­anwendungen-Verordnung (DiGAV) ergänzt und angepasst werden soll.

Der Entwurf definiert in diesem Zusammenhang auch die Anforderungen an die Interoperabilität näher. Insbesondere ist vorgesehen, dass der Austausch von Daten zwischen DiGA und der ePA des Versicherten unter der vollen Kontrolle des Versicherten erfolgen muss und dieser zum Beispiel festgelegen können muss, in welcher Frequenz und/oder zu welchem Anlass eine Datenübermittlung aus einer DiGA in die ePA des Versicherten erfolgt.

Die Konfigurationsmöglichkeiten der automatischen Übermittlung sollen an die Nutzung und an den Informationsbedarf etwaig eingebundener Leistungserbringer angepasst sein.

Zudem sollen künftig die durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) spezifizierten medizini­schen Informationsobjekte (MIO) gegenüber anderen Interoperabilitätsfestlegungen priorisiert werden. Zur Begründung heißt es, da MIO die Grundlage der Verarbeitung strukturierter, kodierter Daten in der ePA darstellen, werde durch die Priorisierung von MIO an allen Exportschnittstellen der DiGA eine größtmögliche Interoperabilität von DiGA und ePA sichergestellt.

Der Verordnungsentwurf befasst sich auch mit den sogenannten sicheren digitalen Identitäten, welche die Krankenkassen laut dem kürzlich beschlossenen Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) ab 2023 den Versicherten zur Verfügung stellen müssen.

Durch die verbindliche Nutzung der entsprechenden Vorgaben der Gematik durch die DiGA-Hersteller sollen sich Versicherte mit denselben Authentisierungsdaten an sämtliche genutzte DiGA anmelden und ein Single Sign-On – sprich, sich per „Einmalanmeldung“ für mehrere Dienste autorisieren zu können – über DiGA und ePA und gegebenenfalls weitere Anwendungen der Gesundheits­ver­sorgung nutzen können.

aha/bee

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