Disease-Management-Programme sollen digitaler werden

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute erste Grundlagen für digitalisierte Versorgungsprozesse in Disease-Management-Programmen (DMP) gelegt und digitale DMP (dDMP) für Diabetes mellitus Typ 1 und 2 beschlossen, die als freiwillige Ergänzung der bestehenden DMP dienen sollen.
„Digitale Elemente, wie ärztliche Konsultationen per Video, sind genau wie in der Regelversorgung zwar bereits Bestandteil der klassischen DMP“, sagte Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und zuständig für den Bereich der DMP. „Bei den dDMP sollen nun aber für die strukturierte und koordinierte DMP-Versorgung umfassende digitale Prozesse genutzt und damit auch in der Breite vorangetrieben werden.“
Mit dDMP könne beispielsweise stärker auf Präsenzkontakte verzichtet werden und stattdessen ein asynchroner Austausch mittels Messengerdiensten möglich werden, der Zeit und Wege einspare, so Maag. Sie betonte, dass es nicht darum gehe, bestehende klassische DMP zu ersetzen, sondern um digitalisierte Versorgungsprozesse zu ergänzen.
„Praxen und Versicherte können freiwillig entscheiden, ob sie neben dem klassischen DMP auch das dDMP anbieten beziehungsweise nutzen wollen“, sagte sie mit Blick auf die neuen dDMP für Diabetes mellitus, die nun vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geprüft werden müssen.
An den dDMP Diabetes sollen Praxen künftig teilnehmen können, wenn sie ein digitales Terminmanagement sowie die Möglichkeit von Videokonsultationen vorhalten, so der G-BA. Als Telematikinfrastruktur (TI) seien vorrangig die TI-Dienste Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und der TI-Messenger (TIM) zu nutzen.
Darüber hinaus werden nur Versicherte, die der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht widersprochen haben, das dDMP nutzen können. Die ePA soll von den Praxen auch für DMP-relevante Daten wie den elektronischen Medikamentenplan genutzt werden. Über die ePA sollen die Daten dem Patienten transparent zur Verfügung stehen. Die Therapiesteuerung soll durch Zugriff der Ärzte auf Daten aus gegebenenfalls verordneten Hilfsmittel erleichtert werden.
Im Sinne einer Personalisierung der Behandlung soll dem G-BA zufolge ausdrücklich geprüft werden, ob digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder weitere digitale medizinische Anwendungen aus dem klassischen DMP für einen Patienten infrage kommen.
Grundsätzlich könne eine im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistete DiGA einem DMP-Teilnehmer auch dann verordnet werden, wenn die DiGA (noch) nicht im DMP empfohlen werde.
„Die heute beschlossenen Anforderungen an dDMP sind nur ein erster, aber dennoch wichtiger Einstieg in die digitalisierten Versorgungsprozesse in DMP“, sagte Maag. „Unsere Chancen, die dDMP auf dieser Basis weiterzuentwickeln, hängen eng mit der generellen Digitalisierungsstrategie des Bundes zusammen“. Sie betreffe die ePA, die Ausbaustufen der 116 117-Serviceapp und DMP-spezifische Anforderungen, zum Beispiel an die Praxisverwaltungssysteme.
Da das BMG noch Näheres zu den technischen Anforderungen der neuen dDMP Diabetes mellitus Typ 1 und 2 per Rechtsverordnung regeln muss, ist nach Aussage des G-BA frühestens ab 2026 mit einer Einführung der neuen digitalen Programme zu rechnen.
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