Politik

Disziplinarverfahren gegen AfD-Abgeordneten Ziegler

  • Donnerstag, 21. März 2024
Kay-Uwe Ziegler (AfD)/picture alliance, Annette Riedl
Kay-Uwe Ziegler (AfD)/picture alliance, Annette Riedl

Berlin – Gegen den AfD-Gesundheitspolitiker Kay-Uwe Ziegler ist fraktionsintern ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Das bestätigte ein Sprecher der AfD-Fraktion heute. Der Fraktionsvorstand habe diese Entscheidung am vergangenen Montag getroffen. Zu den Inhalten des Verfahrens äußerte sich der Sprecher nicht. Dieses sei noch nicht abgeschlossen.

Ziegler hatte in der vergangenen Woche im Gesundheitsausschuss den Platz der amtierenden Vorsitzenden Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) eingenommen und vor sich ein Schild „Ausschussvorsitzender“ gestellt.

Der umgehenden Aufforderung des Ausschusssekretariates, den Platz wieder zu räumen, kam er nicht nach. Die Sitzung begann nach Teilnehmerangaben verspätet, da die Abgeordneten der anderen Fraktionen zu­nächst aus Protest gegen die AfD-Aktion nicht teilnahmen. Ziegler habe dann den Platz geräumt.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, hatte Ziegler vor wenigen Tagen kritisiert: „Wir fanden das nicht gut. Das ist nicht unsere Art und Weise, das so zu machen.“

Der Vorfall markierte den Höhepunkt eines seit mehr als zwei Jahren dauernden Streits zwischen den anderen Fraktionen und der AfD.

Sie war nach der vergangenen Bundestagswahl mit ihren Kandidaten für den Vorsitz in drei Bundestagsaus­schüssen – darunter der Gesundheitsausschuss – gescheitert, sieht sich in ihren Rechten verletzt und hat des­wegen auch vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Seit gestern befasst sich das Gericht mit dem Thema. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Ziegler droht auch die Zahlung eines Ordnungsgeldes von 1.000 Euro. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hatte nach dem Eklat im Gesundheitsausschuss in der Sitzung des Ältestenrats angekündigt, ein ent­sprechendes Verfahren „wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung des Bundestages“ einzuleiten.

dpa

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