Politik

Auf den AfD-Abgeordneten Ziegler kommt Ordnungsgeld von 1.000 Euro zu

  • Donnerstag, 14. März 2024
Kay-Uwe Ziegler (AfD). /picture alliance, Kilian Genius
Kay-Uwe Ziegler (AfD). /picture alliance, Kilian Genius

Berlin – Der von ihm verursachte Eklat im Gesundheitsausschuss des Bundestages wird für den AfD-Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler voraussichtlich teuer werden. Auf ihn kommt ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro zu. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas kündigte heute in der Sitzung des Ältestenrats an, ein entsprechendes Verfahren „wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung des Bundestages“ einzuleiten.

Der AfD-Politiker hatte in der Ausschusssitzung gestern den Platz der amtierenden Vorsitzenden Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) eingenommen und vor sich ein Schild „Ausschussvorsitzender“ gestellt.

Der umgehenden Aufforderung des Ausschusssekretariates, den Platz wieder zu räumen, kam er nicht nach. Die Sitzung begann wie gestern berichtet nach Teilnehmerangaben verspätet, da die Abgeordneten der anderen Fraktionen zunächst aus Protest gegen die AfD-Aktion nicht teilnahmen. Ziegler habe dann den Platz geräumt.

Der Vorfall ist Teil eines seit mehr als zwei Jahren dauernden Streits, über den am kommenden Mittwoch (20. März) auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandeln wird. Die AfD-Fraktion hat vor dem höchsten deutschen Gericht geklagt. Sie war nach der vergangenen Bundestagswahl mit ihren Kandidaten für den Vorsitz in drei Bundestagsausschüssen – darunter der Gesundheitsausschuss – gescheitert.

Üblicherweise wird der Vorsitz in den Ausschüssen nach einem bestimmten Mechanismus vergeben: Die größte Fraktion darf sich zuerst einen Ausschuss aussuchen und dort den Chefposten besetzen, dann die zweitgrößte, die drittgrößte und so weiter. Das geht über mehrere Runden, bis alle Vorsitze verteilt sind. Die AfD hätte nach diesem Mechanismus in drei Ausschüssen den Vorsitz stellen können. Sie ging jedoch leer aus, weil in diesen drei Ausschüssen über die Besetzung des Vorsitzes nochmals abgestimmt wurde, was eigentlich unüblich ist. Dabei fielen die AfD-Kandidaten durch.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung