E-Rezept: Testphase soll Probleme ausräumen, erst dann Roll-Out

Berlin – Die derzeitige „offene Testphase“ zur Anwendung des elektronischen Rezeptes (E-Rezept) unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung. Erst wenn alle Probleme im Versorgungsalltag behoben seien, erfolge der verpflichtende flächendeckende Roll-Out. Dies betonte heute Sabine Dittmar (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Bundestages.
Der Ausschuss tagte, unter Vorsitz von Martina Stamm-Fibich (SPD), erstmals in dieser Legislaturperiode öffentlich. Auf der Tagesordnung stand unter anderem eine Petition – die mehr als 50.000-mal innerhalb von vier Wochen mitgezeichnet wurde und damit das für eine öffentliche Behandlung benötigte Quorum erfüllt hatte – zum E-Rezept und zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Die Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Petra Reis-Berkowicz, spricht sich darin dafür aus, die gesetzlichen Regelungen beim E-Rezept, der eAU sowie für alle künftigen Anwendungen innerhalb der TI derart auszugestalten, dass prinzipiell Flächentests über zwölf Monate eingeführt werden. Bei Anwendungen im Regelbetrieb müssten zudem papierbasierte Ersatzverfahren dauerhaft angewendet werden können, insbesondere bei technischen Störungen.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen sei „überfällig“, betonte Reis-Berkowicz. Allerdings sei die Art und Weise bislang kontraproduktiv und „besorgniserregend“ im Hinblick auf künftige Digitalisierungsvorhaben. In Folge des Prinzips „Tempo vor Genauigkeit“ mit kurzen Testzeiträumen ohne Volllasttests herrsche nun ein „chaotisierter Praxisalltag“.
Jährlich würden in Deutschland circa 77 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und rund 500 Millionen Rezepte ausgestellt. Digitale Umstellungsprozesse dieser Massenanwendungen griffen tief in die Organisation der Arztpraxen ein und würden zudem ein funktionierendes Zusammenspiel mit Apotheken und Krankenkassen voraussetzen.
Eine entscheidende Voraussetzung für Massenanwendungen im Produktivbetrieb sei eine ausreichende Marktreife, die nur durch sorgfältige Flächen- und Lasttests erreicht werden könne, heißt es in der Petition. Neben der technischen Komponente müssten auch organisatorische Prozesse überprüft und angepasst werden.
In diesem Zusammenhang plädierte Reis-Berkowicz dafür, künftig die Perspektive der Anwender stärker zu beachten – abgesehen von der technischen Reife stelle der Work-flow in den Praxen einen wichtigen und bislang zu wenig berücksichtigten Aspekt dar.
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