Eilantrag zu Beherbergungsverboten in Karlsruhe eingegangen

Karlsruhe – Die umstrittenen Beherbergungsverbote in der Coronakrise werden zum Fall für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Kläger aus Tübingen hätten einen Eilantrag gegen die in Schleswig-Holstein geltenden Vorschriften eingereicht, sagte ein Gerichtssprecher heute.
Wie schnell die Verfassungsrichter darüber entscheiden werden, war zunächst nicht absehbar. Der Landkreis Tübingen gehört zu den deutschen Risikogebieten. In Schleswig-Holstein dürfen Feriengäste aus solche Regionen nur aufgenommen werden, wenn sie einen frischen negativen Coronatest vorweisen können.
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hatte das Beherbergungsverbot am vergangenen Donnerstag im Eilverfahren bestätigt. Im Fall dort ging es um eine Familie aus Nordrhein-Westfalen, die auf Sylt Urlaub machen wollte.
Nach Auskunft des Bundesverfassungsgerichts berufen sich die Tübinger Kläger auf diese Entscheidung. Auch die Urlauberfamilie aus NRW hatte am vergangenen Freitagabend in Karlsruhe einen Eilantrag eingereicht, diesen aber zwischenzeitlich wieder zurückgezogen, wie der Gerichtssprecher sagte.
Beherbergungsverbote gab und gibt es nicht bundesweit. Die Verwaltungsgerichte haben dazu unterschiedlich geurteilt. In Baden-Württemberg und Niedersachsen zum Beispiel wurden die Verbote inzwischen in Eilverfahren gekippt. In anderen Bundesländern halten die Landesregierungen von sich aus nicht mehr daran fest.
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