Bundesverfassungsgericht: Bearbeitung von Eilanträgen gesichert

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sieht die zügige Bearbeitung von Eilanträgen trotz der vielen Einschränkungen durch die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und den Teillockdown sichergestellt.
Man sei weiterhin vollständig arbeitsfähig, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe heute mit. Die Richter könnten auch vom heimischen Computer aus arbeiten. Noch hat die Klagewelle wegen der seit Montag verschärften Coronabeschränkungen das Gericht nicht erreicht.
Aktuell gebe es einen Eilantrag gegen die bayerischen Bestimmungen, sagte ein Gerichtssprecher. Der oder die Kläger hätten sich allerdings direkt an das Bundesverfassungsgericht gewandt und nicht vorher an die Verwaltungsgerichte. Solche Eilanträge sind in den meisten Fällen unzulässig, weil der Rechtsweg nicht eingehalten wurde.
Das Gericht arbeitet ab sofort wieder in zwei Schichten für den Fall, dass Mitarbeiter erkranken oder in Quarantäne müssen, wie es hieß. Auslandsreisen und der Empfang ausländischer Delegationen entfielen. Besuchergruppen dürfen schon seit März nicht mehr ins Haus.
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