Politik

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Sachsen verschickt erste Hinweise

  • Freitag, 18. Februar 2022
/dpa, Sputnik, Vitaly Timkiv
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Dresden – Knapp einen Monat vor Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Personal hat Sachsen erste Hinweise zur Umsetzung an die Kommunen verschickt.

Nun sind Landkreise und kreisfreie Städte an der Reihe, wie das Gesundheitsministerium heute mitteilte. Sie haben einige Tage Zeit, um Änderungswünsche abzugeben. Zuvor hatte das Ministerium bereits mit den Gesundheitsämtern über die Umsetzung der Impfpflicht und mögliche Spielräume beraten.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht von Mitte März an wurde vom Bund beschlossen und muss von den Kommunen durchgesetzt werden. Die Hinweise des Landes geben unter anderem vor, für welche Berufs­gruppen sie konkret gilt. Auch Fristen, Verfahren und Meldepflichten werden darin geregelt.

Demnach müssen Beschäftigte den Nachweis über ihre Impfung oder Genesung bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber vorlegen. Tun sie das nicht, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt innerhalb von zwei Wo­chen informieren. Wer trotz Aufforderung durch das Amt innerhalb festgelegter Fristen keinen Nachweis vorlegt, kann mit Verboten belegt werden.

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) appellierte an die Pflegekräfte, sich noch rechtzeitig impfen zu lassen. In Kürze sei auch der proteinbasierte Impfstoff Novavax verfügbar.

„Der Impfstoff vergrößert das Angebot verfügbarer Impfstoffe und ist hoffentlich für viele Betroffene eine Option, sich vor dem Coronavirus zu schützen.“ Sachsen hatte bei den Bund-Länder-Verhandlungen am Mittwoch versucht, eine bundeseinheitliche Verschiebung der Impfpflicht zu erreichen.

dpa

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