Politik

Empfehlung zur COVID-19-Impfung mit Omikron-angepassten Impfstoffen

  • Dienstag, 11. Oktober 2022
/picture alliance, agrarmotive, Klaus-Dieter Esser
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Berlin – Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen zur COVID-19-Impfung mit Omikron-angepassten Impfstoffen veröffentlicht. Bereits im September hatte die Kommission vorab über den Be­schlussentwurf informiert.

Die STIKO empfiehlt für alle Personen ab dem Alter von zwölf Jahren eine Auffrischimpfung – also eine dritte Impfung – frühestens sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung. Dazu sollten bei Impflingen ab zwölf Jahren vorzugsweise einer der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe zum Einsatz kommen. Laut Empfehlung der STIKO können sowohl die BA.1- als auch die BA.4/5-adaptierten Impfstoffe für Auffrischimpfungen eingesetzt werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist zudem darauf hin, dass bei der Wahl des Impfstoffes für Auffrischimpfungen zu beachten ist, dass die STIKO Spikevax und Spikevax bivalent Original /Omicron BA.1 des Unternehmens Moderna erst ab dem Alter von 30 Jahren und nicht in der Schwangerschaft empfiehlt. Die Vakzine Comirnaty, Comirnaty Original/Omicron BA.1 und Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5 könnten bei Personen ab zwölf Jahren eingesetzt werden.

Auch die bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffe Comirnaty und Spikevax können nach Angaben der STIKO für die Auffrischimpfung weiterhin eingesetzt werden, da sie unverändert vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen schützten.

„Für die Grundimmunisierung in allen Altersgruppen und für die Auffrischimpfung im Alter von fünf bis elf Jahren mit einer entsprechenden Indikation müssen weiterhin die jeweils für die Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen herkömmlichen, monovalenten Impfstoffe verwendet werden“, stellt die STIKO klar.

Die Kommission empfiehlt außerdem für besondere Personengruppen eine weitere Auffrischimpfung im Abstand von sechs Monaten oder mehr zum vorangegangenen immunologischen Ereignis. Dieses kann die dritte Impfung oder eine SARS-CoV-2-Infektion sein.

Diese Empfehlung gilt für Personen ab dem Alter von 60 Jahren, Bewohnern in Einrichtungen Pflegeeinrich­tungen sowie bestimmte Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf in Ein­richtungen der Eingliederungshilfe.

Außerdem gilt die Empfehlung für eine vierte Impfung für Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen und Personen ab fünf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz.

Auch eine weitere Impfung nach vier Immunereignissen (Infektion oder Impfung) kann laut der STIKO sinnvoll sein – dies sollen Ärztinnen und Ärzte aber individuell entscheiden.

hil

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