Politik

Entbudgetierung: Weiter keine extrabudgetäre Vergütung vorgesehen

  • Montag, 20. Februar 2023
/picture alliance, Zoonar, Robert Kneschke
/picture alliance, Zoonar, Robert Kneschke

Berlin – Die Ampelkoalition hält weiter daran fest, die Entbudgetierung der kinder- und jugendärztlichen Leis­tungen der Pädiater über die morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) zu regeln. Das verdeutlicht ein Änderungsantrag von SPD, Grünen und FDP.

Darin ist weiterhin keine Rede davon, die Vergütung extrabudgetär zu regeln, wie es die Ärzteschaft – unter anderem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands (Spifa) – wiederholt angemahnt hatten. Die KBV hat erst vergangene Woche den Aufwand und die Methodik in einem Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt kritisiert.

Weiterhin sind komplexe Rechenverfahren über ein Vorwegabzugsmodell mit Rückzahlungsoptionen für die Krankenkassen in dem Änderungsantrag für ein Reformgesetz der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) vorgesehen. Neu ist, dass der Bewertungsausschuss, in dem KBV und GKV-Spitzenverband sitzen, sich mit dem Thema be­fassen sollen. Das war im bisherigen Entwurf nicht geplant, sieht der neue Änderungsantrag aber vor.

Jetzt soll der Bewertungsausschuss bis zum 31. Mai dieses Jahres Vorgaben für ein Verfahren beschließen, wie die pädiatrischen Leistungen im Rahmen der MGV jährlich festgesetzt werden sollen. Dafür soll er die im Mittel der vergangenen Jahre dafür ausgezahlten Honorare zugrunde legen und den jährlichen Behandlungs­be­darf jährlich fortschreiben.

Darüber hinaus soll der Bewertungsausschuss bis zum 31. Mai Vorgaben festlegen, wie die kassenspezifischen Anteile an Ausgleichs- oder Rückforderungszahlungen berechnet werden sollen.

Der Bewertungsausschuss werde „ermächtigt, Vorgaben zur Ermittlung des kassenspezifischen Anteils an Ausgleichs- oder Rückforderungszahlungen einschließlich erforderlicher Datenlieferungen (...) zu beschließen, damit sichergestellt ist, dass die Anteile der Krankenkassen ihrem Leistungsmengenanteil entsprechen und von den Krankenkassen nachvollzogen werden können“, heißt es in der Begründung.

Die Pläne sollen Anfang März im Bundestag abschließen beraten werden.

Anm.d.Red.: Der Änderungsantrag wurde nach Angaben des Ausschusssekretariats am 20.2.2023 formal zurückgezogen. Die Koalitionsfraktionen planen demnach aber, zur öffentlichen Anhörung am 1. März 2023 die Änderungsanträge neu vorzulegen.

may

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