Entscheidung zu Lipidsenkern kommende Woche erwartet

Berlin – Kommende Woche Donnerstag könnte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über eine Indikationserweiterung von Lipidsenkern entscheiden. Das geht aus einer aktualisierten Tagesordnung des Gremiums für die 12. Sitzung der laufenden Amtsperiode hervor.
Möglicherweise könnten Statine und andere Fettsenker damit dann schon ab einem Zehnjahresrisiko für ein kardiovaskuläres Ereignis von zehn Prozent oder 7,5 Prozent verschreibungsfähig werden.
Aktuell sollen Lipidsenker zur Senkung des kardiovaskulären Risikos laut Arzneimittel-Richtlinie (Anlage III Nummer 35) erst ab einem Zehnjahresrisiko von 20 Prozent verordnet werden. Zusätzlich dürfen aktuell Menschen mit einer vaskulären Erkrankung sowie Patientinnen und Patienten mit genetisch bestätigtem Familiärem Chylomikronämie Syndrom und einem hohen Risiko für Pankreatitis Lipidsenker erhalten.
Bislang sollte das Zehnjahresrisiko durch bestehende Risikokalkulatoren gemessen werden, nun will der G-BA möglicherweise zusätzlich eine bestehende chronische Nierenerkrankung und einen Diabetes mellitus in die Risikobestimmung aufnehmen. Auch Personen mit Familiärer Hypercholesterinämie sollen in die Richtlinie aufgenommen werden, wie bereits aus dem Beschluss zur Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens des G-BA vom 25. Juni hervorgeht.
Im Entwurf für das Gesunde Herz-Gesetz der Bundesregierung war eine Absenkung der Verordnungsfähigkeit von Statinen ebenfalls vorgesehen und nach Vorlage des Gesetzes kontrovers diskutiert worden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte in einem ersten Gesetzesentwurf altersabhängige Grenzwerte für den Einsatz von Statinen geplant. So sollten bei unter 50-Jährigen zum Beispiel ab einem kardiovaskulären Zehnjahresrisiko von 7,5 Prozent ein Statin verordnungsfähig werden.
Im Kabinettsentwurf war der genaue Schwellenwert nicht mehr enthalten und sollte vom G-BA festgelegt werden. Aufgrund des Koalitionsbruchs von SPD, Grünen und FDP ist das Präventionsgesetz von Lauterbach nun jedoch erst einmal vom Tisch.
Lauterbach erklärte bei Vorlage des Gesetzes damals allerdings, dass nach seiner Einschätzung der G-BA zu einem ähnlichen Ergebnis kommen werde, wie ursprünglich im Gesetz vorgesehen. Diese Stellungnahme zur Verordnungsgrenze von Lipidsenkern könnte nun Ende Dezember beschlossen werden.
In der Debatte um das Herz-Gesetz hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zwei Tage vor Kabinettsbeschluss einen vom G-BA in Auftrag gegebenen Bericht zum Screening auf familiären Hypercholesterinämie (FH) veröffentlicht. Das IQWiG spricht sich darin gegen ein generelles Screening und für eine Untersuchung von Kindern mit positiver Familienanamnese aus.
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