Erhöhung des Pflegebeitrages „zur Kenntnis genommen“

Berlin – Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat gestern die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte „mehrheitlich zur Kenntnis“ genommen.
Nach dem Austreten der FDP aus der Ampel-Regierung konnte die notwendige Anhebung nicht mehr im Zuge des Gesetzes zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit verabschiedet werden. Daher legte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine entsprechende Verordnung vor, die die Anhebung des Beitragssatzes für 2025 vorsieht. Damit steigt der Beitragssatz auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlich Versicherten.
Der Ausschuss hat die Verordnung allerdings nur zur Kenntnis genommen – die Union hatte sich bei der Abstimmung enthalten, SPD und Grüne stimmten dafür. Die Linke machte in der Sitzung ihren Widerspruch deutlich: Man sehe in der Beitragssatzanhebung keine zukunftsträchtige Lösung. Da auch die Krankenkassenbeiträge deutlich steigen werden, wirke sich dies negativ auf Menschen mit kleinen oder mittleren Einkommen aus.
Die Regierung sieht mit der Anhebung die Finanzierung der Pflege als gesichert an. „Mit der Anhebung des Beitragssatzes ist die Finanzierung der bereits gesetzlich vorgesehenen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ab 2025 wieder gesichert", heißt es in der Begründung der Verordnung.
Obwohl es kein Gesetz gibt, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) laut Paragraf 55 Absatz 1a SGB XI eine Verordnungsermächtigung und kann die Beiträge auf diesem Weg erhöhen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Die nächste Bundesratssitzung ist am 20. Dezember.
Die Krankenkassen erwarten, dass bereits im Frühjahr 2025 das Finanzierungsproblem in der Pflege wieder auf der politischen Tagesordnung steht. So hatte der GKV-Spitzenverband dafür geworben, die Beiträge stärker zu erhöhen. Der AOK-Bundesverband betont, dass die Finanzierung der Pflege sofort nach Start einer neuen Bundesregierung neu justiert werden müsse.
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