Politik

Ersatzkassen wollen gemeinsames Modell für Ersteinschätzung mit der Ärzteschaft

  • Donnerstag, 30. Januar 2025
/fotogestoeber, stock.adobe.com
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Berlin – Der Verband der Ersatzkassen (vdek) will gemeinsam mit Ärzteverbänden ein Steuerungsmodell für Patien­ten entwickeln. Dabei soll es um einen besseren Zugang zur Versorgung für die Versicherten gehen.

„Wir müssen den Versicherten mehr Orientierung geben, welche Behandlung sie tatsächlich benötigen. Wir brau­chen leicht zugängliche Ersteinschätzungsangebote, damit Versicherte nicht zuerst durch das Gesundheitssystem irren, bevor sie am richtigen Behandlungsort ankommen“, erklärte die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner heute vor Journalisten in Berlin.

Als Anlaufstellen könne sie sich Hausärzte, grundversorgende Fachärzte aber auch telemedizinische Erstein­schätzungen vorstellen. Die Überlegungen des Verbands gehen dabei in die Richtung eines „modifizierten Haus­arztmodells“, sagte Elsner. Darunter versteht sie einen Lotsen, der beim „fokussierten und spezifizierten Zugang in die Versorgung“ unterstützt, beispielsweise auch bei der Vereinbarung von Terminen.

Damit will der Verband „der hohen Unzufriedenheit bei den Wartezeiten auf Facharzttermine“ entgegenwirken. „Bei der Entwicklung solcher Modelle wollen wir uns als Ersatzkassen mit der Ärzteschaft zusammentun, damit am Ende auch praktikable Lösungen entstehen“, betonte Elsner. Einen Ansprechpartner sieht sie vor allem in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Dafür benötige es von der Politik einen gesetzlichen Rahmen, aber „nur einen Rahmen“, betonte Elsner. „Wir sind ja in den letzten drei Jahren mit Gesetzesvorhaben eher beglückt worden, bei denen wir in der Entwicklung nicht beteiligt wurden. Da erwarte ich mir, dass wir das in der gemeinsamen Selbstverwaltung aktiv werden.“

Besondere Sorgen macht sich der Krankenkassenverband um die Finanzierung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hier müsse es schnell ein Vorschaltgesetz geben, damit die Kosten nicht weiter steigen. „Wenn nichts passiert, werden wir 2026 steigende Beiträge haben“, so Elsner.

Uwe Klemens, ehrenamtlicher Verbandsvorsitzender des vdek, ergänzt: „Wir hoffen, dass die neue Bundesregie­rung die Vorschläge aufgreift und sich mit dem Thema Finanzierung der GKV beschäftigt.“ Er wies darauf hin, dass die Rücklagen der Krankenkassen in den vergangenen Jahren zurückgefahren worden und damit 2025 bereits keine Spielräume mehr vorhanden seien.

Als mögliche Bestandteile dieses „Sofort-Gesetz" für das Jahr 2025 müsse eine neue Bundesregierung daher schnell die etwa zehn Milliarden Euro Gesundheitskosten für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger an den Gesundheitsfonds erstatten. Auch müsse der Bundeszuschuss, derzeit 14,5 Milliarden Euro, dynamisiert werden. Dem vdek schwebt eine Anhebung von bis zu einer Milliarde Euro vor.

Zudem müsse die Finanzierungsregelung des Transformationsfonds mit derzeit jährlich 2,5 Milliarden Euro aus den GKV-Geldern aus Steuermitteln finanziert werden. Hierzu bereiten die Krankenkassen derzeit Klagen vor. Ebenso fordert der Verband die Absenkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent. Damit können die Krankenkassen etwa sieben Milliarden Euro einsparen.

Neben den Problemen in der gesetzlichen Krankenversicherung mahnt der Verband auch eine schnelle Lösung zur künftigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) an. Hier müssten die versicherungsfremden Leistungen, die aus der SPV gezahlt werden, aus Steuermitteln übernommen werden.

Es geht dabei um 4,5 Milliarden Euro, die für die soziale Absicherung von pflegenden An- und Zugehörigen auf­gewendet wird, sowie über die pandemiebedingten Zusatzkosten in Höhe von 5,3 Milliarden Euro. Dabei geht es vor allem um die Finanzierung der Coronatests für Mitarbeitende in Pflegeheimen. Dazu kommt die Forderung nach einem Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung.

„Es ist nicht zu erklären, warum ausgerechnet die private Pflegeversicherung von der Absicherung des gesamt­gesellschaftlichen Pflegeaufwands ausgenommen wird“, erklärte Klemens. Diesen Ausgleich beziffert Klemens auf etwa zwei Milliarden Euro, der wiederum in die soziale Pflegeversicherung fließen kann.

bee

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