Erste Mittel zur Digitalisierung der Krankenhäuser fließen

Berlin – Die mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verbundenen Forderungen an die Krankenhäuser sind durchaus anspruchsvoll, aber umsetzbar. Das sagte Stephan Krumm, zuständiger Fachreferent des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), gestern im Rahmen einer Veranstaltung des Health Innovation Hubs (hih). Laut Krumm wurden bereits 50 KHZG-Förderanträge bewilligt und erste Gelder ausgezahlt.
Mit dem KHZG wurde ein milliardenschweres Förderprogramm für die Digitalisierung der Krankenhäuser aufgelegt. Bund und Länder stellen 4,3 Milliarden Euro für den Ausbau digitaler Infrastrukturen bereit.
Das Gesetz sieht in diesem Zusammenhang Abschläge in Höhe von bis zu zwei Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall vor, wenn Krankenhäuser bis 2025 gewisse IT-Standards nicht erreichen.
Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), bat bezüglich der geplanten Sanktionen um einen „fairen Dialog“, sollten Probleme beim Fortschreiten der Implementierung digitaler Strukturen auftreten. Beim Einhalten von Fristen sei man auch von Dritten abhängig – etwa von der Kapazität und Geschwindigkeit von IT-Unternehmen, auf welche man keinen Einfluss habe.
Zudem müssten die aus den digitalen Ausbaumaßnahmen resultierenden dauerhaften Mehraufwände, Gaß verwies auf steigende Betriebskosten, nachhaltig finanziert werden. Der Vorschlag der DKG: Der geplante Zwei-Prozent-Abschlag könnte in einen Zuschlag für diejenigen Krankenhäuser umgewandelt werden, welche die gesetzten Ziele erreichen.
Als einen „Mythos“ bezeichnete es Gaß, dass die Krankenhäuser vor dem KHZG nicht an einer umfassenden Digitalisierung interessiert gewesen seien – die finanziellen Hürden seien oftmals schlicht zu hoch gewesen. Insofern würden die Krankenhäuser das Gesetz positiv aufgreifen, trotz gewisser Herausforderungen.
Das KHZG behandle viele wichtige und richtige Punkte, so die Einschätzung von Gernot Marx, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Der Klinikdirektor des Universitätsklinikums Aachen betonte, die sich bietende Chance müsse von den Krankenhäusern genutzt werden. Die Coronapandemie habe eindrücklich gezeigt, wie wichtig eine „fundierte Digitalisierung“ für die medizinische Versorgung sei.
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