Erweiterte Impfmöglichkeiten in Apotheken geplant

Berlin – Die Bundesregierung plant erweiterte Impfmöglichkeiten in Apotheken. Dies wird in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion bekräftigt.
Mit dem geplanten Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) sollen die Impfmöglichkeiten in Apotheken erweitert werden, um „die Kompetenz von Apothekerinnen und Apothekern sowohl im Sinne der Patientinnen und Patienten als auch für die angestrebte Steigerung der Impfquoten bestmöglich zu nutzen“. Das Gesetz ist allerdings seit Monaten in der Fraktion in der Diskussion und wurde noch nicht vom Bundeskabinett beschlossen.
Wie in der Antwort betont wird, sind öffentliche Apotheken bereits seit dem 1. Januar 2023 in die Regelversorgung sowohl mit Grippeschutzimpfungen als auch mit Schutzimpfungen gegen COVID-19 einbezogen – das ergänzende Impfangebot habe sich bewährt.
Insgesamt seien 452.211 in Apotheken durchgeführte COVID-19-Impfungen an das Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet worden. Dies entspricht einem Anteil von 1,6 Prozent an allen COVID-19-Impfungen, die in dem Zeitraum von 2021 bis 31. März 2024 gemeldet wurden. Zu durch Apotheker verabreichte Grippeschutzimpfungen lägen bislang keine Daten vor.
Zur Sicherheitsfrage heißt es in der Antwort, dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) lägen derzeit aus der Spontanerfassung keine Hinweise auf ein Risiko für schwere Impfkomplikationen nach Grippe- und/oder COVID-19-Impfungen vor, die auf eine Durchführung der Impfungen durch Apothekerinnen oder Apotheker zurückzuführen sind.
Ärzteorganisationen kritisieren das Impfen in Apotheken.
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