Erwerb von Lachgas und K.O.-Tropfen soll erschwert werden

Berlin – Der Bundesrat beschäftigte sich heute mit Anpassungen des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG). Mit den geplanten Änderungen soll künftig die Möglichkeit eines Erwerbs von Lachgas und sogenannten K.O.-Tropfen deutlich erschwert werden.
Eine Anpassung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes sei dringend notwendig, betonte Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) in seiner Rede in der Länderkammer. Man werde eine entscheidende Lücke schließen, um den Missbrauch von K.O.-Tropfen zu verhindern und insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor den Gesundheitsgefahren durch Lachgas zu schützen.
Philippi verwies auf bestehende Gesundheitsgefahren des Lachgaskonsums. Lachgas sei billig und einfach zu konsumieren. Dass Lachgas auch sehr schädlich sein kann, wüssten Kinder und Jugendliche häufig nicht.
Die Gefahren reichten von Taubheits- und Schwindelgefühlen über Bewusstlosigkeit bis hin zu hypoxischen Hirnschäden, Schädigungen der Nervenbahnen, Blutbildungsstörungen und Psychosen. Auch im Hinblick auf die Ausnutzung der Wirkung sogenannter K.O.-Tropfen begrüße er diesen Gesetzesentwurf.
Der Bundesrat folgte der Ausschussempfehlung des federführenden Gesundheitsausschusses, im Rahmen der Anpassung des NpSG auch die Verbotsregelung von LSD-Derivaten nachzuschärfen und Umgehungen durch bereits bekannte oder künftige Derivate zu verhindern.
Bislang nenne der Anlage des NpSG die erfassten LSD-Derivate durch dezidierte Beschreibungen von deren Molekülstrukturen. Dies habe laut Länderkammer zur Folge, dass mit kleinen, für die Rauschwirkung unerheblichen Abweichungen der Molekülstruktur eine neue, nicht vom NpSG erfasste Substanz geschaffen werden kann.
Die Vergangenheit habe zeigt, dass auf diesem Wege mehrfach die Verbote des NpSG umgangen wurden. Dies sollte, so die Bundesländer, durch die Verwendung einer weiter gefassten Formulierung für die verbotenen Substanzen in Zukunft vermieden werden.
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