Fälschung von Impfpässen soll explizit unter Strafe gestellt werden

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Fälschung von Impfpässen unter Strafe stellen. Ein Gesetzentwurf sieht den Funke-Zeitungen zufolge vor, dass sich strafbar macht, wer unwahre Angaben in Impfpässe, Genesenen- oder Testdokumente einträgt oder wer Dokumente mit falschen Angaben nutzt.
Die Nutzung solcher Dokumente soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Wer Dokumente mit falschen Angaben ausstellt, dem droht demnach eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Damit soll verhindert werden, dass Ärzte aus „Gefälligkeit“ falsche Angaben in Impfpässe eintragen oder entsprechende Dokumente ausstellen. Prinzipiell sollen neben Ärzten auch Apotheker nachträglich Impfzertifikate ausstellen dürfen.
Allerdings müssen sie dafür die Vorlage eines Personalausweises und des Impfpasses verlangen. Auch darf eine nachträgliche Ausstellung im Regelfall nur in räumlicher Nähe zum Impfort erfolgen.
Gibt es Zweifel an der Echtheit eines Impfpasses oder an den Angaben darin, darf kein Zertifikat ausgestellt werden. Entsteht der Verdacht, dass eine „unrichtige oder gefälschte Impfdokumentation vorgelegt wird, ist die Ausstellung zwingend zu unterlassen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
„Fälschungen sind kein Kavaliersdelikt“, sagte Spahn den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Wer falsche Angaben in einen Impfpass einträgt, macht sich strafbar – und wer so einen Pass nutzt, genauso.“ Das solle klargestellt werden.
Aber auch Falschangaben aus Gefälligkeit sollten geahndet werden, das sorge für mehr Gerechtigkeit. „Nur wer wirklich geimpft, genesen oder negativ getestet ist, kann andere kaum noch infizieren“, fügte Spahn hinzu.
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