Politik

Finanzhilfen können frühestens ab Herbst an Kliniken ausgezahlt werden

  • Donnerstag, 12. Juni 2025
/Curioso.Photography, stock.adobe.com
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Weimar – Die Bundesregierung hat den Krankenhäusern vier Milliarden Euro an Finanzhilfen zugesagt. Wann die Mittel fließen werden, war aber bisher noch offen. Heute hat sich gezeigt, dass das Geld die Kliniken frühestens im Herbst dieses Jahres erreichen wird.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte in Weimar anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), man werde „einen unbürokratischen Weg finden“, die Zusage „schnellst möglich“ umzusetzen. Zuvor müssten aber im Bundestag die Haushaltspläne beschlossen werden.

„Sobald der Haushalt beschlossen ist, das ist dann erst nach der Sommerpause, im Herbst, kann mit der Auszahlung begonnen werden“, sagte Warken. Das sei auch mit den Ländern und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) so besprochen.

Insgesamt geht es um vier Milliarden Euro, die der Bund den Kliniken und den Bundesländern als Finanzmittel zugesagt hatte. Die Krankenhaussoforthilfen sollen im Bundeshaushalt für 2025 und für 2026, also auf zwei Jahre verteilt, verankert werden.

Der Deutschen Krankenhausgesellschaft zufolge haben bundesweit seit Anfang 2022 knapp 80 Standorte Insolvenz angemeldet. 80 Prozent der Kliniken schrieben rote Zahlen. Mit den Hilfen für die Krankenhäuser – die CDU und SPD im Koalitionsvertrag angekündigt hatten – sollen Kostensteigerungen aufgefangen werden.

Zur bereits beschlossenen Krankenhausreform sagte Warken, es werde an einigen Stellschrauben noch etwas verändert. Ziel sei eine gute und verlässliche Gesundheitsversorgung. „Viele Menschen denken ja, mit der Reform soll Krankenhaus weiter weg rücken. Diese Angst wollen wir nehmen“, betonte die Politikerin.

Den Ländern sollen mehr Möglichkeiten gegeben werden, zu entscheiden, welche Kliniken etwa in ländlichen Regionen erhalten werden sollen. Es gehe um mehr Flexibilität, mehr Aufnahmemöglichkeiten und mehr Kooperationsmöglichkeiten für die Länder. Im Juli soll laut Warken ein Referentenentwurf vorliegen. Das Kabinett könnte sich dann im September damit befassen.

Die GMK und Warken verständigten sich auch auf einen Termin, um über weitere konkrete Nachbesserungen an der Krankenhausreform zu sprechen. Offenbar will man sich schon in den nächsten Wochen erneut treffen, wie Äußerungen der GMK-Vorsitzenden Katharina Schenk (SPD), Gesundheitsministerin von Thüringen, zu entnehmen waren.

Sie habe es „als sehr begrüßenswert“ wahrgenommen, dass vom Bund „zügig jetzt Anfang Juli“ schon ein weiterer Dialog mit den Ländern gesucht werden solle, sagte sie. Dabei müsse man schauen – das habe Bundesministerin Warken schon ausgeführt –, wie man einerseits Flexibilität in die Länder bekomme, andererseits das Reformziel nicht aufhalte. Notwendig sei es, Planungssicherheit für die Krankenhäuser zu erreichen.

„Der größte Schaden, der entstehen kann, ist ja, dass unkontrollierte Insolvenzen die Bevölkerung verunsichern“, betonte Schenk. Sie könne nur nochmal unterstreichen, was der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl Josef Laumann (CDU) gesagt habe. „Die Erreichbarkeit medizinischer Versorgung ist grundlegend für das Zufriedenheitsgefühl der Bevölkerung relevant.“ Sie wies dabei speziell auf die ostdeutschen Länder hin.

„Wir sind nun mal die Region, in der sich die gesamtdeutschen Prozesse, was Demografie betrifft, was Fach-und Arbeitskräftemangel betrifft, ein paar Jahre eher vollziehen. Was wir hier sozusagen nicht lösen, das werden alle anderen Bundesländer nach uns als selbes Problem gespiegelt bekommen“, so Schenk.

Warken versicherte, man wolle die Krankenhausreform „nicht nach hinten schieben“. Es gehe darum, „dort mehr Zeit zu gewähren, wo mehr Zeit nötig“ sei. Es solle mit dem Referentenentwurf gewisse Festlegungen geben, – „auch im Hinblick auf die Leistungsgruppen, sodass der medizinische Dienst auch prüfen kann“.

Man wisse, dass die Länder Planungssicherheit bräuchten. Man habe sich auf Aspekte verständigt, die man sich noch einmal gemeinsam ansehen werde. „Aber insgesamt, denke ich, haben wir dann einen guten Prozess beschrieben, die Reform dann aufs Gleis zu setzen“, sagte Warken, die nochmals auf die finanzielle Entlastung durch die vier Milliarden an Soforttransformationkosten verwies.

Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) stellte klar, wie wichtig die Finanzhilfen sind. „Ich glaube, das ist für uns Länder ja eine lange Forderung, die uns auch sehr eint und dass die nun sich im Haushalt 2025 im Bund wiederfinden wird, das ist ein gutes Signal an die Krankenhäuser.“ Das bringe den Ländern auch „Planungssicherheit in diesem Prozess“.

Schlotzhauer betonte, bei der Krankenhausreform dürfe es am Ende keine unterschiedlichen Qualitätsmaßgaben zwischen Stadt und Land geben. „Ich möchte nicht, dass wir in Hamburg, nur weil wir ein Stadtstaat sind und eine große Versorgungsfunktionen in der Metropoleregion haben [...], schärfere Qualitätsvorgaben haben als in anderen Bundesländern“, erklärte sie.

Fragen stellen sich aus ihrer Sicht auch noch bei den Leistungsgruppen und der sektorenübergreifenden Versorgung. Die Selbstverantwortung sei gesetzlich verpflichtet, Konzepte zu liefern. Wenn von dort nichts komme, müsse man selbst gesetzgeberisch tätig werden, wo es sektorenübergreifende Versorger geben solle – und auch in welcher Qualität und Güte diese dann zukünftig laufen würden.

NRW-Gesundheitsminister Laumann bezeichnete es als „wirklich wichtig“, dass die vier Milliarden Euro für die Krankenhäuser kommen. Diese würden aus den Jahren 2022 und 2023 „wirklich schreckliche Bilanzen mit sich“. Das bringe auch „ein bisschen Ruhe in die Landschaft“.

Die Finanzierung der Kliniken bereitet ihm aber weiterhin Sorge. So sei die Vorhaltepauschale eine gute Idee, aber er wisse bis heute nicht, wie sich diese auswirke. „Also, was bedeutet sie in Euro und Cent für ein Krankenhaus“, sagte der Minister. Man müsse daran arbeiten, was die Vorhaltepauschale bedeute.

Kritik übte Laumann am ehemaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Das Gesetz, was da jetzt durch den Bundestag und Bundesrat von Herrn Lauterbach gepeitscht worden ist, ist – so wie es jetzt ist – in einem Flächenland nicht umsetzbar“, sagte er.

Wenn er das hätte konkret umsetzen müssen, hätte er „die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten“, die Erreichbarkeit der Krankenhäuser, nicht hingekriegt. Außerdem seien Krankenhäuser in mittel-großen Städten große Arbeitgeber, auch dies müsse beachtet werden. Deswegen sei es wichtig, dass die Länder „regional auch mehr Gestaltungsspielräume“ erhielten. Mit Blick auf die allgemeinen Reformbemühungen sei er aber „tiefenentspannt", da er die Reform in seinem Land bereits weit fortgeschritten sei.

Erste schnelle Reaktionen kommen von den Kliniken und den Krankenkassen. Der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß sprach von einem „starken Signal“. Die vier Milliarden Euro trügen dazu bei, die akuteste wirtschaftliche Not vieler Kliniken zu lindern und ihnen die notwendige Luft zum Atmen zu verschaffen. Gleichzeitig mahnte er einen deutlichen Abbau von Bürokratie an.

„Es ist gut, dass die angekündigten Soforthilfen für die Krankenhäuser aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Das schafft Klarheit für die Versicherten und Arbeitgeber“, erklärte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann.

Allerdings handele es sich nicht um Investitionen in die Schaffung zukunftsfähiger Krankenhausstrukturen. Stattdessen gehe es zunächst nur um den Erhalt des Status quo. „Deshalb begrüßen wir es, dass die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken gleichzeitig angekündigt hat, dass sie bei der Krankenhausreform Kurs halten will.“

In den weiteren Gesprächen mit den Ländern über Ausnahmeregelungen und Nachbesserungen ist es aus Sicht der AOK wichtig, dass beim Ziel der Qualitätsverbesserung und bei der Verbesserung der Patientensicherheit keine Abstriche gemacht werden.

„Krankenhäuser, die gerade in ländlichen Räumen für die Versorgung benötigt werden, sollten finanziell gestützt und erhalten werden. Aber in vielen Fällen müssen sie sich wandeln – zum Beispiel zu einem zukunftsfest aufgestellten sektorenübergreifenden Versorger“, sagte Reimann.

may/bee/dpa

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