Politik

Finanzpolitiker wollen Bürger im Homeoffice steuerlich entlasten

  • Donnerstag, 8. Oktober 2020
/peshkova, stock.adobe.com
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Berlin – Finanzpolitiker aus Union und SPD wollen die Bürger beim Homeoffice steuer­lich entlasten. Das Vorhaben werde im Rahmen der Gespräche zum Jahressteuergesetz besprochen, sagten die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann (CDU), und der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lothar Bin­ding, der Süddeutschen Zeitung (SZ). Das Gesetz wird heute in erster Lesung im Bun­destag beraten.

Wer wegen des Gesundheitsschutzes zu Hause arbeite, „soll auch seine Aufwendungen steuerlich absetzen können“, sagte Binding der SZ. Bei den Kosten der Heimarbeit sollten daher Wege gefunden werden, „wie wir zu einer praxisnahen Berücksichtigung kommen“. Der Steuerabzug dürfe dabei jedoch „zu keinem unvertretbaren Verwaltungsaufwand“ führen.

CDU-Finanzpolitikerin Tillmann plädierte für einen „allgemeinen Freibetrag für zusätz­liche Coronaerschwernisse“. Dieser solle nicht nur Arbeitnehmern im Homeoffice zu Gute kommen, sondern eine Entlastung aller Steuerzahler wegen COVID-19 sein. „Tatsächlich hat jeder Arbeitnehmer oder Unternehmer in den letzten Monaten zusätzliche Belastun­gen gehabt“, sagte Tillmann.

Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es dazu, es werde stets über weitere Hilfen we­gen der Coronapandemie nachgedacht. „Dazu zählen auch steuerliche Maßnahmen“, sag­te eine Ministeriumssprecherin der SZ. Gerade die Leistungen der Arbeitnehmer und vor allem der Eltern im Homeoffice bedürften dabei einer „beson­deren Anerkennung“.

Bislang ist es für die meisten Arbeitnehmer kaum möglich, zusätzliche Aufwendungen für die Arbeit zu Hause von der Steuer abzusetzen, etwa höhere Strom- oder Heizkosten. Vo­raussetzung dafür ist ein separates Arbeitszimmer, das zu mindestens 90 Prozent beruf­lich genutzt wird. Die meisten Arbeitnehmer dürften einen solchen Raum aber gar nicht haben.

afp

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