Forderung nach neuem Kliniktyp für sektorenübergreifende Versorgung

Berlin – Die Politik sollte die gesetzlichen Regelungen für die sektorenübergreifende Versorgung weiterentwickeln und einen neuen Kliniktyp an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung einführen. Das regen der AOK Bundesverband, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) sowie die Klinikträger Asklepios-, Sana- und Thüringen-Kliniken in einem gemeinsamen Impulspapier an.
Sie betonen darin, dass über die Hälfte der Krankenhäuser in Deutschland über weniger als 200 Betten verfügten. Diese kleineren Kliniken stünden aufgrund von Personalmangel und geringer Auslastung unter einem dauerhaften wirtschaftlichen Druck und könnten als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen eine neue Perspektive bekommen.
Zur Identifikation geeigneter Kliniken brauche es aber objektive Kriterien wie die Betriebsgröße und die Breite des Behandlungsspektrums. Fachkliniken seien dabei von der Auswahl auszuschließen.
Für die Planung müssen laut dem Autorenteam die relevanten Akteure eingebunden werden. Auf Landesebene schlagen sie dazu sogenannte 3+1-Gremien aus Kassenärztlicher Vereinigung, Landeskrankenhausgesellschaft und Krankenkassen unter Vorsitz der jeweils zuständigen Landesbehörde vor.
Der Fokus dieser neuen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen sollte laut dem Impulspapier stärker auf der ambulanten Versorgung mit Übernachtungsmöglichkeit statt auf der stationären Behandlung liegen. Wichtig seien dabei insbesondere Elemente zur stärkeren Ambulantisierung.
Auch eine Ermächtigung zu hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung müsse dabei berücksichtigt werden, heißt es in dem gemeinsamen Impulspapier. Die Verpflichtung zur Erbringung akutstationärer Leistungen sollte dazu im Gegenzug entfallen.
Wenn in den neuartigen Zentren ärztliche Leistungen erbracht werden, sollten laut Papier ambulante ärztliche Leistungen nach dem Erweiterten Bewertungsmaßstab und stationäre Leistungen nach dem DRG-System vergütet werden. Für medizinisch-pflegerische Leistungen, die den Kernbereich der sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen bildeten, sollte ein Tagessatz verhandelt und zeitnah eine Kalkulation eingeführt werden.
Die Initiatoren verlangen in dem Impulspapier eine „verlässliche Finanzierungsbasis“. Die Kosten für den Umbau von Kliniken zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen sollten vollständig aus dem Transformationsfonds bezahlt werden, so die Forderung.
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