Früherkennungsangebot auf Darmkrebs für Frauen verbessert

Berlin – Die Darmkrebsvorsorge ab 50 Jahren wird für Männer und Frauen angeglichen. Auch Frauen unter 55 Jahren haben künftig Anspruch auf eine Darmspiegelung, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute beschloss.
Der G-BA hat dafür seine Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) geändert. Die Regelung tritt frühestens zum 1. April in Kraft, sobald das Bundesgesundheitsministerium zustimmt.
Derzeit gibt es zwei Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung, die Darmspiegelung (Koloskopie) und den Stuhltest auf nicht sichtbares, sogenanntes okkultes Blut im Stuhl. Mit der Koloskopie können bereits Krebsvorstufen früh entdeckt und direkt entfernt werden, bevor sie sich zu bösartigen Tumoren weiterentwickeln können.
Einheitlich geregelt wird nun: Frauen und Männer können ab 50 Jahren zweimal eine Koloskopie im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen. Alternativ können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhltest machen.
Weiterhin gilt: Wer sich zehn Jahre nach der ersten Darmspiegelung gegen eine zweite entscheidet, kann stattdessen Stuhltests machen. Bei auffälligen Stuhltests besteht außerdem immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung zur weiteren Abklärung.
Unterschiede aufgehoben
Bisher ist die Darmkrebsvorsorge für Frauen und Männer unterschiedlich geregelt. Für Frauen von 50 bis 54 Jahren ist bislang ein jährlicher Test auf okkultes Blut im Stuhl möglich, während gleichaltrige Männer zusätzlich die Wahl haben zwischen einer Darmspiegelung alle zehn Jahre.
Erst ab 55 Jahren können derzeit alle gleichermaßen zwischen einem Stuhltest alle zwei Jahre und maximal zwei Früherkennungsdarmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren entscheiden.
Der bisherige unterschiedlich ausgestaltete Anspruch zu den Früherkennungsprogrammen für Frauen und Männer geht auf Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) zurück, die für Männer ein höheres Erkrankungsrisiko ab 50 Jahren als für Frauen aufgezeigt hatten.
Die beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragte Leitlinienrecherche hat nun jedoch gezeigt, dass es hinsichtlich der Untersuchungsabstände und -methoden keine nach dem Geschlecht oder Alter differenzierten Empfehlungen für die Darmkrebsfrüherkennung gibt.
„Die Darmkrebsvorsorge kann durch die Erkennung von Vorstadien im besten Fall verhindern, dass Darmkrebs überhaupt erst entsteht“, sagte Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. Deshalb sei die Teilnahme an der Früherkennung so wichtig.
Er wies darauf hin, dass der G-BA derzeit auch eine Ausweitung der Früherkennungsleistung berät. Dabei geht es um die Fragen, ob ein früherer Beginn der Darmkrebsfrüherkennung ab dem Alter von 45 Jahren beziehungsweise eine andere Frequenz der Früherkennungskoloskopie sinnvoll sein könnten und ob und wie der Zugang zur Früherkennung für Menschen mit familiärem Darmkrebsrisiko verbessert werden könnte.
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