Politik

Für Soldaten wird eine Coronaimpfpflicht geprüft

  • Freitag, 15. Januar 2021
/picture-alliance, DB PIZ PRT Feyzabad
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Berlin – Die Bundeswehr steht vor einer Entscheidung über die Ausweitung einer Impfpflicht auf den Schutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Eine Prüfung laufe derzeit, bestätigte ein Sprecher des Verteidi­gungs­­minis­teriums. Aktuell werde „eine Entscheidung vorbereitet, ob und wann die Impfung gegen SARS-CoV-2 in das Portfolio der duldungspflichtigen Impfungen für die Bundeswehr aufgenom­men werden kann“.

Der Spiegel hatte im Dezember berichtet, dass der Generalarzt der Bundeswehr empfohlen habe, die Im­pfung gegen das Virus in den sogenannten Basisimpfschutz für alle Soldaten aufzunehmen. Der Impf­schutz hat sich aus Sicht des Militärs insbesondere bei den Immunisierungen der Kontingente für die Aus­landseinsätze bewährt.

„Durch die besonderen Bedingungen des engen Zusammenlebens in den Einsätzen und auch in Gemein­schaftsunterkünften in Deutschland sind Soldatinnen und Soldaten per se einem relativ höheren Infekti­onsrisiko ausgesetzt als andere Bevölkerungsgruppen“, sagte der Sprecher.

„Deshalb zielen Impfungen in der Bundeswehr immer gleichzeitig auf den Schutz der Gemeinschaft und des Individuums ab und die Duldungspflicht ist ein wichtiges Instrument, um die notwendigen Impfraten für eine Herdenimmunität zu erreichen.“

Das Ministerium verweist zudem darauf, dass die neuen Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 in Deutschland zwar schnell, aber nicht weniger gründlich zugelassen worden seien als andere eingeführte Impfstoffe.

„Um diese Sicherheit zu erreichen, wurde in Deutschland bewusst auf das Verfahren der Notfall­zulas­sung verzichtet. So erfüllen die SARS-CoV-2-Impfstoffe alle Voraussetzungen der Arzneimittel­sicherheit und -wirksamkeit.“

Die Bundesregierung schließt eine allgemeine Coronaimpfpflicht und auch eine spezielle für Pflege­kräf­te oder das Gesundheitswesen aus. In der Bundeswehr wurde die Duldungspflicht für Impf- und Vorsor­ge­maßnahmen vor einigen Jahren eingeführt.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vor allem mit Blick auf mögliche Impfneben­wirkungen zu wahren. Gibt es schwere Komplikationen, ergeben sich versorgungsrechtliche Ansprüche. Allerdings: Werden Impfungen verweigert, drohen „dienstrechtliche Konsequenzen“.

Die Wehrbeauftragte Eva Högl hält die Prüfung einer Coronaimpfpflicht für Soldaten für richtig. „Hier muss allerdings sensibel vorgegangen werden: Schließlich ist noch gar nicht klar, ob die Impfung davor schützt, das Virus weiterzugeben“, sagte die SPD-Politikerin. „Deshalb setze ich vor allem auf das Ver­ant­wortungsbewusstsein der einzelnen Soldatinnen und Soldaten: Je mehr sich freiwillig impfen lassen des­to besser.“

Högl erinnerte daran, dass Soldaten die Pflicht zur Erhaltung ihrer Gesundheit haben. „Nach dem Solda­tengesetz können sie bisher schon zu Impfungen verpflichtet werden, beispielsweise bei Auslands­einsätzen. Insofern ist ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt“, sagte sie. „Daher ist es richtig, eine Impfpflicht bei den neuen Impfstoffen gegen Corona konkret zu prüfen.“

In den kritischen Bereichen – bei Auslandseinsätzen, im Sanitätsdienst und vor Ort bei den Einsätzen in der Coronahilfe – sollten nach Ansicht der Wehrbeauftragten „perspektivisch nur diejenigen Dienst tun, die auch geimpft sind“. Im Verteidigungsministerium wird derzeit geprüft, ob die Coronaimpfung in die Liste der „duldungspflichtigen“ Maßnahmen aufgenommen werden soll.

dpa

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