Für Soldaten wird eine Coronaimpfpflicht geprüft

Berlin – Die Bundeswehr steht vor einer Entscheidung über die Ausweitung einer Impfpflicht auf den Schutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Eine Prüfung laufe derzeit, bestätigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Aktuell werde „eine Entscheidung vorbereitet, ob und wann die Impfung gegen SARS-CoV-2 in das Portfolio der duldungspflichtigen Impfungen für die Bundeswehr aufgenommen werden kann“.
Der Spiegel hatte im Dezember berichtet, dass der Generalarzt der Bundeswehr empfohlen habe, die Impfung gegen das Virus in den sogenannten Basisimpfschutz für alle Soldaten aufzunehmen. Der Impfschutz hat sich aus Sicht des Militärs insbesondere bei den Immunisierungen der Kontingente für die Auslandseinsätze bewährt.
„Durch die besonderen Bedingungen des engen Zusammenlebens in den Einsätzen und auch in Gemeinschaftsunterkünften in Deutschland sind Soldatinnen und Soldaten per se einem relativ höheren Infektionsrisiko ausgesetzt als andere Bevölkerungsgruppen“, sagte der Sprecher.
„Deshalb zielen Impfungen in der Bundeswehr immer gleichzeitig auf den Schutz der Gemeinschaft und des Individuums ab und die Duldungspflicht ist ein wichtiges Instrument, um die notwendigen Impfraten für eine Herdenimmunität zu erreichen.“
Das Ministerium verweist zudem darauf, dass die neuen Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 in Deutschland zwar schnell, aber nicht weniger gründlich zugelassen worden seien als andere eingeführte Impfstoffe.
„Um diese Sicherheit zu erreichen, wurde in Deutschland bewusst auf das Verfahren der Notfallzulassung verzichtet. So erfüllen die SARS-CoV-2-Impfstoffe alle Voraussetzungen der Arzneimittelsicherheit und -wirksamkeit.“
Die Bundesregierung schließt eine allgemeine Coronaimpfpflicht und auch eine spezielle für Pflegekräfte oder das Gesundheitswesen aus. In der Bundeswehr wurde die Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemaßnahmen vor einigen Jahren eingeführt.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vor allem mit Blick auf mögliche Impfnebenwirkungen zu wahren. Gibt es schwere Komplikationen, ergeben sich versorgungsrechtliche Ansprüche. Allerdings: Werden Impfungen verweigert, drohen „dienstrechtliche Konsequenzen“.
Die Wehrbeauftragte Eva Högl hält die Prüfung einer Coronaimpfpflicht für Soldaten für richtig. „Hier muss allerdings sensibel vorgegangen werden: Schließlich ist noch gar nicht klar, ob die Impfung davor schützt, das Virus weiterzugeben“, sagte die SPD-Politikerin. „Deshalb setze ich vor allem auf das Verantwortungsbewusstsein der einzelnen Soldatinnen und Soldaten: Je mehr sich freiwillig impfen lassen desto besser.“
Högl erinnerte daran, dass Soldaten die Pflicht zur Erhaltung ihrer Gesundheit haben. „Nach dem Soldatengesetz können sie bisher schon zu Impfungen verpflichtet werden, beispielsweise bei Auslandseinsätzen. Insofern ist ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt“, sagte sie. „Daher ist es richtig, eine Impfpflicht bei den neuen Impfstoffen gegen Corona konkret zu prüfen.“
In den kritischen Bereichen – bei Auslandseinsätzen, im Sanitätsdienst und vor Ort bei den Einsätzen in der Coronahilfe – sollten nach Ansicht der Wehrbeauftragten „perspektivisch nur diejenigen Dienst tun, die auch geimpft sind“. Im Verteidigungsministerium wird derzeit geprüft, ob die Coronaimpfung in die Liste der „duldungspflichtigen“ Maßnahmen aufgenommen werden soll.
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