Fußball-EM: Regierung hält Lauterbachs Spielbesuche für gerechtfertigt

Berlin – Gehören Besuche eines Bundesgesundheitsministers bei einem Sportereignis wie der Fußballeuropameisterschaft in diesem Jahr in Deutschland zu den Aufgaben von Spitzenpolitikern? Die Bundesregierung hält das für gerechtfertigt, wie eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag zeigt.
„Die Anwesenheit bei in Deutschland stattfindenden herausragenden Sportveranstaltungen als Repräsentantin beziehungsweise Repräsentant des gastgebenden Landes gehört zu den von der Bundesregierung und ihren Mitgliedern wahrzunehmenden Aufgaben“, heißt es darin.
Aus protokollarischen Gründen sei dies gerade bei der Anwesenheit ausländischer Staats- und Regierungsgäste geboten. Darüber hinaus würden diese Begegnungen auch für den Austausch mit Repräsentanten anderer Staaten genutzt.
Lauterbachs Anwesenheit ist nach Auffassung der Bundesregierung auch inhaltlich gerechtfertigt.
„Bewegung und Sport sind wichtige Bestandteile für die Gesundheitsvorsorge, sodass ein fachlicher Zusammenhang zwischen den Sportveranstaltungen und der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit klar gegeben ist“, heißt es in der Antwort.
Im konkreten Fall ging es um die Teilnahme von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als Gast bei Spielen während der Fußballeuropameisterschaft der Männer 2024 in Deutschland.
Die Europäische Fußball-Union habe „Ehrenkarten“ an die Bundesregierung und den Bundestag vergeben, heißt es in der Antwort. Ein Gegenwert dafür sei nicht zu ermitteln.
Die Anfahrtskosten hat den Angaben zufolge das Bundesministerium für Gesundheit getragen.
Lauterbach hat den Angaben aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD sechs EM-Spiele besucht. Dafür nahm er entweder die Flugbereitschaft, den Dienstwagen und einmal einen Linienflug in Anspruch.
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