Politik

G-BA entscheidet gegen PSA-Wert-Bestimmung in der Prostatakrebsfrüh­erkennung

  • Donnerstag, 17. Dezember 2020
/SciePro, stock.adobe.com
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Berlin – Das prostataspezifische Antigen (PSA) kann auch künftig nur zur Verlaufskontrolle bei bereits behandelten Patienten mit Prostatakrebs sowie zur Abklärung eines auffälligen Tastbefundes der Pros­ta­ta auf Kassenkosten bestimmt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich heute gegen eine Erweiterung der Prostatakrebsfrüherkennung um ein Screening mittels PSA-Wert-Bestimmung ent­schieden.

Den Antrag, zu überprüfen, ob eine PSA-Wert-Bestimmung auch bei der Untersuchung von gesunden Männern Behandlungsvorteile bei der Prostatakrebstherapie mit sich bringen würde, hatte die Patien­tenvertretung im G-BA im Jahr 2018 gestellt. Die Grundlage für den negativen Bescheid des G-BA bildet ein Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dieser kommt zu dem Schluss, dass die Kenntnis um den PSA-Wert mehr Schadenspotenzial als Nutzen mit sich bringt.

Die Begründung: Würde das Screening mittels PSA-Wert-Bestimmung in der Früherkennung eingesetzt, käme es zu einer hohen Zahl von falsch-positiven Ergebnissen und zu Überdiagnosen. In der Folge wür­den Prostatakarzinome entdeckt, die etwa aufgrund eines sehr langsamen Wachstums bei älteren Män­nern eigentlich nicht hätten behandelt werden müssen.

Zwar gebe es bei einzelnen Patienten Vorteile, etwa ein frühes Erkennen von bösartigen Tumoren, ein verzögertes Fortschreiten der Krankheit sowie weniger Todesfälle durch den Krebs. Doch dies ändere nichts an der ungünstigen Nutzen-Schaden-Bilanz.

Als wichtigster Risikofaktor für Prostatakrebs gilt das Alter. Aktuell bietet der Leistungskatalog der ge­setzlichen Krankenversicherung (GKV) für Männer ab 45 Jahren einmal pro Jahr eine Früherkennungs­un­tersuchung an, um eine Krebserkrankung der Prostata und des äußeren Genitals zu vermeiden. Basis dafür ist die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des G-BA.

PSA-Wert hat geringe Aussagekraft

Diese Früherkennungsuntersuchung umfasst unter anderem eine gezielte Anamnese, die Inspektion der entsprechenden Hautareale, das Abtasten der Prostata vom After aus sowie eine anschließende Beratung zum Untersuchungsbefund. Die Bestimmung des PSA-Werts im Blut ist nicht Bestandteil der gesetzli­chen Früherkennung, da die Aussagekraft bei gesunden Männern derzeit als zu unsicher eingestuft wird.

Ein erhöhter PSA-Wert kann ein erster Hinweis auf Prostatakrebs sein, er kann aber auch viele andere Ursachen haben: eine Entzündung der Prostata, eine gutartige Vergrößerung der Prostata, eine Harn­wegs­entzündung.

Auch vorangegangener Druck zum Beispiel beim Sport, Geschlechtsverkehr oder Untersuchungen kön­nen den PSA-Wert erhöhen. Erschwerend kommt hinzu, dass auch ein normaler PSA-Wert keinen Pros­tatakrebs ausschließen kann. In seltenen Fällen kann der PSA-Wert trotz Prostatakrebs im normalen Be­reich liegen.

Um eine risikoadaptierte Screeningstrategie zu entwickeln, läuft in Deutschland aktuell die Studie Pro­base, an der 47.000 Männer teilnehmen. Mit belastbaren Ergebnissen wird in einigen Jahren gerechnet. Zu diesem Zeitpunkt kann erneut ein Antrag gestellt werden, die Bestimmung des PSA-Wertes in die Früherkennung des Prostatakrebses einzubeziehen.

In der Diskussion im Plenum, das Mitte Dezember in hybrider Form stattfand, kritisierten besonders die Patientenvertreter, dass die PSA-Tests weiterhin oftmals als Igel-Leistung angeboten werden.

nec/bee

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