Ärzteschaft

Urologen kritisieren G-BA-Entscheidung gegen Prostatakrebs­früherkennung mittels PSA-Test

  • Freitag, 18. Dezember 2020

Berlin/Düsseldorf – Die Deutsche Gesellschaft für Urologie hat die gestern veröffentlichte Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kritisiert, die Bestimmung des PSA-Wertes nicht als Kas­sen­leistung in die Prostatakrebsfrüherkennung aufzunehmen. Dies sei „ein großer Rückschlag bei der Früherkennung des häufigsten Malignoms des Mannes“, heißt es in einer Stellungnahme.

In einer jahrzehntelangen kontrovers geführten Debatte um die Bestimmung des prostataspezifisches Antigens (PSA) hatte sich die Fachgesellschaft stringent für den PSA-Test als unverzichtbaren Baustein der Prostatakrebs-Früherkennung ausgesprochen.

In der S3-Leitlinie „Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzi­noms“ heißt es, dass Männern, die nach der Aufklärung eine Früherkennungsuntersuchung wünschen, das Bestimmen des PSA-Wertes als Untersuchungsmethode angeboten werden soll.

Dass der G-BA diese Position ignoriert habe, halte die DGU für eine folgenschwere Fehlentscheidung zum Nachteil der Patienten. Denn künftig werde die gesetzlich geregelte Früherkennung des Prostata­karzinoms weiterhin ausschließlich über die digital-rektale Untersuchung erfolgen –im Widerspruch zu den Empfehlungen einer großen wissenschaftlichen Allianz, so DGU-Generalsekretär und Sprecher des Vorstands, Maurice Stephan Michel.

„Damit wurde eine bisher einmalige Chance vertan, die Prostatakrebs-Früherkennung nach dem Stand zeitgemäßer Diagnostik zu verbessern“, ergänzte er. Auch mit Blick auf das lange etablierte Mammo­gra­fiescreening der Frau werde eine gesundheitspolitisch unausgewogene Versorgung der Geschlechter fortgesetzt.

Die Urologen weisen in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der medizinische Nutzen des risikoadap­tiert eingesetzten PSA-Tests als Baustein der Prostatakarzinom-Früherkennung unbestritten bleibe. Da­ran ändere auch die Entscheidung des G-BA gegen die Erstattungsfähigkeit des PSA-Tests in der gesetzli­chen Krankenversicherung nichts.

nec

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