Politik

G-BA ermöglicht Impfschutz auch bei Lieferengpässen

  • Donnerstag, 5. August 2021
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Berlin – Damit es für gesetzlich Krankenversicherte durch Lieferengpässe bei Impfstoffen nicht zu Ver­sorgungs­problemen kommt, hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) seine Schutzimpfungs-Richt­linie verändert.

Neu in der Richtlinie ist nun nach Angaben des G-BA, dass bei einem Lieferengpass in bestimmten Fällen auch Kombinations­impf­stoffe mit einem zusätzlichen Antigen zur Anwendung kommen können. Das gilt auch, wenn die Impfung mit dem zusätzlichen Antigen ansonsten nicht wirtschaftlich wäre.

Sind künftig also etwa der Impfstoffe gegen Tetanus/Diphtherie/Keuchhusten (Pertussis), Masern/­Mumps­/­­Rö­teln oder Hepatitis B für Arztpraxen durch einen gemeldeten Lieferengpass nicht verfügbar, kann alternativ auf eine Impfstoffkombination mit einem zusätzlichen Antigen ausgewichen werden, um eine zeitgerechte Impfung zu ermöglichen.

Der STIKO-Empfehlung folgt der G-BA auch in jenen Fällen, bei denen ein Lieferengpass nicht durch einen alternativen Impfstoff aufgefangen werden kann. Kommt es also zu Engpässen beim 23-valenten Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff oder beim adjuvantierten Herpes-zoster-Totimpfstoff (gegen Gürtelrose), sollen Ärzte die Impfungen verschieben und keine alternativen Impfstoffe verwenden.

Die alternative Empfehlung der STIKO bei Lieferengpässen hinsichtlich des Hochdosis-Impfstoffes gegen Grippe kann der G-BA in seiner Richtlinie erst im kommenden Jahr umsetzen. Bis Ende März 2022 be­steht durch eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums bereits der Anspruch auf den Einsatz anderer Grippeimpfstoffe, so der G-BA. Tritt die Rechtsverordnung außer Kraft, werde der G-BA die entsprechende STIKO-Empfehlung zur Grippeschutzimpfung im Falle eines Lieferengpasses umset­zen.

Anlass für diese Änderung sind die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI), die für die häufigsten Lieferengpässe bei Standard- und Auf­frischungsimpfun­gen für alle Altersgruppen herausgegeben wurden.

Lieferengpässe bei Impfstoffen werden in Deutschland auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) gelistet. Diese Informationen basieren auf Mitteilungen der pharmazeutischen Unternehmen, die einen Lieferengpass melden, sobald die Auslieferung eines Impfstoffes für mindestens 14 Tage unterbro­chen ist.

Sofern vorhanden, listet das PEI zudem Impfstoffe mit vergleichbarer Antigen-Zusammensetzung auf, die von den Ärzten verwendet werden können. Für die häufigsten beziehungsweise relevantesten Liefereng­pässe greifen zukünftig automatisch die neuen Empfehlungen der STIKO, die vorschlagen, ob und wie alternativ ein Impfschutz sichergestellt werden kann. Ziel ist es, gerade im Säuglings- und Kleinkindalter eine rechtzeitige Immunisierung zu unterstützen.

EB

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