Herpes-zoster-Impfstoff auch ab August nur begrenzt verfügbar

Berlin – Im März wurde der Impfstoff Shingrix gegen Herpes zoster für bestimmte Patienten Kassenleistung; am 17. Mai meldete der Hersteller einen Lieferengpass. Jetzt soll der Impfstoff ab August „in begrenzten Mengen“ wieder zur Verfügung stehen. Das teilte GSK – GlaxoSmithKline dem Deutschen Ärzteblatt auf Anfrage mit.
Allerdings bezieht sich die Lieferung der begrenzten Mengen zunächst auf die 10er-Packung des Impfstoffes. „Die 1er-Packung wird – trotz aller Anstrengungen – voraussichtlich erst Ende des Jahres 2019 wieder verfügbar sein“, sagte eine GSK-Sprecherin. Ein genaues Datum könne man leider nicht nennen.
Als Grund für den Lieferengpass gibt GSK eine verstärkte Nachfrage nach dem Impfstoff gegen Gürtelrose an. Diese sei „überwältigend hoch“, erläuterte die GSK-Sprecherin. Sie wies darauf hin, dass sich der Markt der Erwachsenenimpfstoffe in der Vergangenheit „eher langsam entwickelt“ habe. „Wir haben nach diesen Erfahrungswerten geplant und uns vorbereitet. Von der unglaublichen Dynamik wurden wir überrascht“, sagte sie.
GSK zufolge hat bereits die Empfehlung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) die Nachfrage ab Januar deutlich erhöht. Die Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) habe die Nachfrage in einem sehr kurzen Zeitraum nochmals deutlich verstärkt, so dass GSK den Bedarf derzeit nicht abdecken könne. Man arbeite mit Hochdruck daran, die Verfügbarkeit des Impfstoffs gegen Gürtelrose „baldmöglichst wieder sicherzustellen“, hieß es.
Warum die Einzeldosis erst ab Dezember wieder verfügbar, die Großpackung aber schon vereinzelt im August erklärt GSK damit, dass eine eingeschränkte Flexibilität bei den Packungsgrößen aufgrund der unterschiedlichen Verpackungsstraßen besteht. Daher könnten bis Jahresende ausschließlich 10er-Packungen bereitgestellt werden.
Ministerium im Austausch mit PEI und Unternehmen
Aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hieß es auf Nachfrage, der bestehende Lieferengpass sei dem Ministerium bekannt. Dieser sei nach Kenntnissen des Ministeriums auf eine deutlich erhöhte Nachfrage in Deutschland und weiteren Ländern zurückzuführen. Man stehe bei Lieferengpässen „in einem regelmäßigem Austausch“ mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und den entsprechenden pharmazeutischen Unternehmern.
„Ein global steigender Impfstoffbedarf und eine geringe Anzahl an pharmazeutischen Unternehmen, die Impfstoffe herstellen, langwierige und komplexe Herstellungsprozesse sowie begrenzte Kapazitäten sind Hauptursachen für Lieferengpässe bei Impfstoffen weltweit“, hieß es zur Erläuterung vom BMG. Die industriellen Produktionskapazitäten würden aufgrund der starken weltweiten Nachfrage angepasst, dennoch seien vorübergehende Lieferengpässe nicht auszuschließen.
Das PEI veröffentlicht aktuelle Informationen zu Lieferengpässen auf seiner Internetseite. Engpässe bei Impfstoffen gibt es nach Angaben des PEI häufiger. Allein im vergangenen Jahr waren demnach 45 Impfstoffe betroffen. Dabei gab es in zwölf Fällen keine alternativen Stoffe. Shingrix ist seit Mai 2018 als einziger Totimpfstoff zur Verhinderung von Herpes zoster und durch Herpes zoster verursachte Postherpetische Neuralgie (PHN) ab 50 Jahre zugelassen.
Im März hatte der Gemeinsame Bundesausschluss beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) an die entsprechende Impfempfehlung der STIKO anzupassen – und den Impstoff damit zur Regelleistung der Krankenkassen für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem Alter von 50 Jahren zu machen.
Die Impfempfehlung der STIKO berücksichtige das mit dem Alter zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes zoster und das Auftreten einer postherpetischen Neuralgie, hieß es vom G-BA im März. Zu den Grunderkrankungen, die eine Impfung ab 50 zulasten der GKV ermöglichen, gehören zahlreiche Erkrankungen.
Dazu zählen laut G-BA unter anderem angeborene oder erworbene Immundefizienz beziehungsweise Immunsuppression, HIV-Infektion, rheumatoide Arthritis, systemischer Lupus erythematodes oder chronisch entzündliche Darmerkrankungen. Auch die chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, eine chronische Niereninsuffizienz und Diabetes mellitus wurden vom G-BA beispielhaft genannt.
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