G-BA hält die meisten Beratungsfristen trotz Corona ein

Berlin – 96,8 Prozent der Fristen für Beratungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) während der Coronapandemie zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. März 2021 eingehalten. Das geht aus dem neuen Fristenbericht hervor.
Weder die steigende Anzahl von Beschlüssen – 79 davon allein zu coronabedingten Sonderregelungen, um auf das jeweilige Pandemiegeschehen zu reagieren – noch die Umstellung auf ein vorwiegend digitales Arbeiten im vergangenen Jahr hätten die Arbeit des Gremiums beeinträchtigt, schreibt der G-BA.
Dem Bericht zufolge steigerte das Gremium die Gesamtzahl seiner Beratungsverfahren im Vergleich zum Vorjahr von 918 auf 985 (+7,3 Prozent). Die Anzahl der Beschlüsse bei Beratungen über Arzneimittel, neue Methoden und verordnungsfähige Leistungen erhöhte sich von 571 auf 673. Von den 985 Verfahren konnten lediglich drei Verfahren (0,3 Prozent) nicht im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen abgeschlossen werden.
„Das letzte Jahr hat gezeigt, dass der G-BA seine Aufgaben auch in einer Ausnahme- und Krisensituation wie der Coronapandemie verlässlich und kompetent erledigt“, betonte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken. In Krisensituationen brauche es Augenmaß, um auf wechselnde Gegebenheiten adäquat zu reagieren und gegebenenfalls auch mal die Richtung zu ändern, wenn es nötig sei.
In seinem Fazit zum Bericht verweist er dabei beispielhaft auf die Beschlüsse zur telefonischen Krankschreibung und auf die Zuschlagsregeln für Spezialkliniken, die eine telemedizinische Versorgung von Coronaerkrankten übernehmen.
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