G-BA: Hecken soll für weitere Amtszeit vorgeschlagen werden

Berlin – Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, strebt eine dritte Amtszeit an. Wie aus gut informierten Kreisen verlautete, soll Hecken für eine erneute Amtszeit vorgeschlagen werden. Er soll dem Plan zugestimmt haben.
Im Februar, als bekannt wurde, dass die Unparteiische Monika Lelgemann nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung steht, hatte er sich noch nicht in die Karten schauen lassen. Vor einigen Wochen soll er bei einer Veranstaltung erwähnt haben, er habe „die Umzugswagen noch nicht bestellt“.
Die Spitze des G-BA, die aus drei Unparteiischen besteht, muss in diesem Sommer neu benannt werden.
Das Prozedere sieht vor, dass die beiden im G-BA beteiligten Bänke – die Krankenkassen sowie die Leistungserbringer aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Deutscher Krankenhausgesellschaft sowie der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 1. Juli geeinte Personalvorschläge vorlegen. Diese werden vom Ministerium dem Gesundheitsausschuss des Bundestages zugeleitet. Der Ausschuss hat dann nach Paragraf 91 Absatz 2 Satz 5 Sozialgesetzbuch (SGB) V das Recht, mit einer Zweidrittelmehrheit Widerspruch gegen die Benennung durch die Trägerorganisationen einzulegen.
Die Unparteiischen werden für sechs Jahre im Amt bestimmt. Lelgemann hatte Mitte Februar angekündigt, nicht für weitere sechs Jahre zur Verfügung zu stehen. Die weitere Unparteiische, Karin Maag, hatte sich im Februar ebenfalls nicht in die Karten schauen lassen. Aus internen Kreisen verlautete aber, dass sie möglicherweise ebenfalls für eine weitere Amtszeit vorgeschlagen werde.
Interessant wird, wer auf Lelgemann nachfolgt. Die Fachärztin für Anästhesie und klinische Epidemiologin ist auf Vorschlag der gesetzlichen Krankenversicherung im G-BA. Dort werde die Nachfolge derzeit in „sehr kleinem Kreis“ beraten, hieß es aus damit betrauten Kreisen.
Kompliziert wird die Auswahl von infrage kommende Personen dadurch, dass die Kandidaten mindestens ein Jahr nicht bei einer der Trägerorganisationen des G-BA, in einer Klinik oder als niedergelassener Arzt oder Ärztin tätig gewesen sein dürfen. Außerdem müssen sie – zur Not auch in einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss – ihre Unabhängigkeit und Überparteilichkeit nachweisen.
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