G-BA sieht keine Versorgungslücke im DMP Adipositas

Berlin – Im Disease Management Programm (DMP) Adipositas gibt es nach Auffassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) keine Versorgungslücke. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag hervor.
Die Fraktion von CDU und CSU hatte bemängelt, dass es in dem Beschluss an konkreten Leistungen einer qualifizierten multimodalen und interprofessionellen konservativen Therapie fehlt. Unerwähnt blieben auch Leistungen, die für die Inanspruchnahme einer Liposuktion und Adipositaschirurgie notwendig seien.
Zudem fehlten genauere Definitionen zur postoperativen Langzeitbetreuung, sodass den Patienten weiterhin nur individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) zur Verfügung stünden. „Damit erfüllt der G-BA den gesetzlichen Auftrag nach Auffassung der Fragesteller nicht“, so der Vorwurf der Unionsfraktion.
Der G-BA weist die Vorwürfe zurück. In der Antwort der Bundesregierung macht der G-BA deutlich, dass das DMP Adipositas ausdrücklich verschiedene Verfahren zur Behandlung vereint und sowohl edukative als auch somatische Therapieanteile enthält.
Zentral sind dem G-BA zufolge multimodale Schulungen, für die aufeinander abgestimmte Module zur Bewegung und Ernährung festgelegt worden seien. Ein Fokus liege auf Verhaltensänderungen. Die Module richteten sich nach den internationalen Leitlinienempfehlungen und würden von mindestens zwei entsprechend qualifizierten Professionen angeleitet.
Das DMP Adipositas enthält nach Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses keine Festlegungen zu Liposuktion, weil der Eingriff nach aktuellem Stand der Wissenschaft keine therapeutische Option für die Behandlung allein von Adipositas ist.
Der G-BA betont in der Antwort der Regierung darüber hinaus, dass unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Beschluss festgelegt ist, dass ein chirurgischer Eingriff bei Adipositaspatienten auch dann eingesetzt werden kann, wenn die konservativen Therapien noch nicht ausgeschöpft sind und von dem chirurgischen Eingriff ein großer Nutzen für den gesundheitlichen Zustand des Patienten zu erwarten ist. Um chirurgische Leistungen in Anspruch nehmen zu können, würden im DMP keine Leistungen vorgegeben, so der G-BA.
Regelungen zur Langzeitbetreuung nach Operationen, die die Unionsfraktion vermisst, sind dem G-BA zufolge besprochen, jedoch mehrheitlich von den Mitgliedern des Gremiums abgelehnt worden. Grund sei, dass die postoperative Nachsorge nur einen geringen Patientenanteil betreffe und Versicherte auch im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch darauf hätten.
Die Regelungen im DMP seien daher so festgelegt worden, dass sie für alle Versicherten relevant seien, heißt es. IGeL-Leistungen würden im DMP nicht aufgeführt. Sie seien auch keine Teilnahmevoraussetzung für das DMP.
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