DMP Adipositas: Regionale Verträge ab sofort möglich

Berlin – Krankenkassen können ab Juli mit Vertragsärzten und Krankenhäusern regionale Verträge für ein Disease-Management-Programm (DMP) Adipositas schließen. Um die Versorgung von Menschen mit krankhaftem Übergewicht zu verbessern, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die entsprechenden Anforderungen an ein strukturiertes Behandlungsprogramm beschlossen.
Sobald eine Krankenkasse einen solchen Vertrag vereinbart hat, können sich die Versicherten bei ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin in das DMP einschreiben. Möglich ist das für Erwachsene, die einen Body-Mass-Indexes (BMI) zwischen 30 und 35 und mindestens eine Begleiterkrankung haben – beispielsweise Bluthochdruck oder Diabetes mellitus Typ 2. Bei Versicherten mit einem BMI höher oder gleich 35 ist eine bereits bestehende Begleiterkrankung keine Voraussetzung für eine DMP-Teilnahme.
Ziel des DMP ist es, das zu hohe Körpergewicht der Betroffenen zu reduzieren oder zumindest zu stabilisieren. Dazu erhalten die Patienten Informationen über die Erkrankung und wesentliche Einflussfaktoren sowie Unterstützung durch Schulungen, um das eigene Verhalten gesundheitsfördernder zu ändern. Angepasst an die persönliche Situation der Betroffenen vereinbaren die Ärzte mit ihnen zudem konkrete Ziele und Behandlungsmaßnahmen und überprüfen sie engmaschig.
Teilnehmenden Ärzten stehen dafür im DMP leitliniengerechte Therapieempfehlungen zur Verfügung, auch in Hinblick auf etwaige Begleiterkrankungen.
Arzneimittel, die den Appetit zügeln, sind laut G-BA nicht Teil des DMP. Sie seien bereits vom Gesetzgeber als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen.
Es könnten aber nur Leistungen zur Diagnostik und Therapie empfohlen werden, die auch im regulären ambulanten oder stationären Leistungskatalog der GKV vorhanden seien, so der G-BA.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: