Politik

Gassen plädiert für Ende von Maskenpflicht und Impfzentren

  • Freitag, 13. Mai 2022
/picture alliance, Frank Hoermann, SVEN SIMON
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Düsseldorf – Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat sich für ein Ende der Maskenpflicht und eine Schließung der Impfzentren ausgesprochen. Er begründete das mit der hohen Immunität in der Bevölkerung.

Für die meisten Bürger sei die Coronapandemie „vorbei“, sagte Gassen der Rheinischen Post. Laut Robert-Koch-Institut gebe es offiziell 25 Millionen Genesene. Tatsächlich dürften es zwei- bis dreimal so viele sein.

„Damit haben wir eine hohe Immunität in der Bevölkerung“, so Gassen. Bundesweit lägen zudem auf den Intensivstationen nur noch 1.000 Coronapatienten, davon knapp 400 mit Beatmung.

Gassen und KBV-Vizechef Stephan Hofmeister forderten deshalb ein Ende der Maskenpflicht, die derzeit noch in Bussen, Bahnen und Flugzeugen gilt. „Wir sollten es den Menschen überlassen, ob sie Masken tragen“, sagte Hofmeister. Medizinisch geboten sei die Maskenpflicht etwa in Flugzeugen nicht, fügte Gassen hinzu. „In Flug­zeugkabinen wird die Luft alle vier Minuten ausgetauscht.“

Der KBV-Chef forderte auch eine Schließung der Impfzentren. „Impfzentren sind kostspielig und logistisch anspruchsvoll, die Praxen können das Impfen aktuell ohne Probleme alleine bewältigen.“ Notwendig sei nur ein Konzept, um sie bei Bedarf wieder öffnen zu können.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) bekam derweil für seinen Vorstoß für ein Ende der Coronamas­kenpflicht in Bussen, Bahnen und Flugzeugen Widerspruch vom grünen Koalitionspartner. „Es wäre unver­nünftig, die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln schon jetzt aufzuheben“, sagte Grünen-Gesund­heitsexperte Janosch Dahmen.

„Wir brauchen Schutzmasken in Bahn und Bus für einen sicheren Sommer.“ Dahmen verwies auch auf das Gedränge in vielen Fahrzeugen. „Die Pandemie mag manchem aus dem Sinn sein, sie ist aber nicht aus unserem Leben verschwunden.“

Am vergangenen Montag hatten zwei EU-Behörden ihre Empfehlungen für den Luftverkehr gelockert. Die Luftsicherheitsagentur EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC nahmen die generelle Empfehlung zum verpflichtenden Maskentragen in Flughäfen und Flugzeugen zurück. Wenn an Abflug- oder Zielort Masken­pflicht im öffentlichen Verkehr besteht, sollte dies aber weiter auch in den Maschinen gelten.

Dahmen sagte, einen Widerspruch zwischen europäischen und nationalen Vorgaben könne er nicht erkennen. „Die europäischen Empfehlungen schließen eine nationale Maskenpflicht ausdrücklich mit ein.“ Die derzeitige Pandemielage gebe keinen Anlass für vorzeitige Änderungen des Infektionsschutzgesetzes.

Wissing hatte angesichts der neuen EU-Empfehlungen gesagt, man solle europaweit einheitlich vorgehen und die Maskenpflicht aufheben, insbesondere im Flugverkehr. Denselben Anpassungsbedarf sehe er für Bus­se und Bahnen.

Die bundesweite Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen ist im Infektionsschutzgesetz bis 23. September festgelegt. Auch im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht, die jeweils die Länder anordnen.

Das Verkehrsministerium kündigte auf Anfrage an, nun auf das Gesundheitsministerium zuzugehen – und zwar mit Blick auf die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, die Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen durch eine Verordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats auszusetzen.

Die Verkehrsbranche befürwortet ein Ende der Maskenpflicht – zumal sie auch bei Veranstaltungen oder in Restaurants und Geschäften nicht mehr gelte.

afp/dpa

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